Teures Übergewicht am Heck: Warum E-Bikes die Anhängerkupplung überlasten

Stützlast beim Pkw – worauf Autofahrer mit Fahrradträgern und E-Bikes achten müssen ©KI Copilot
Stützlast beim Pkw – worauf Autofahrer mit Fahrradträgern und E-Bikes achten müssen ©KI Copilot

Wer Fahrräder oder Elektrofahrräder mit dem Auto transportiert, nutzt häufig einen Heckträger, der auf der Anhängerkupplung montiert wird. Dabei spielt die sogenannte Stützlast eine entscheidende Rolle für Sicherheit und Zulässigkeit. Vielen Autofahrern ist jedoch nicht bewusst, wie schnell die zulässigen Grenzen überschritten werden können. Vor allem der Boom schwerer E-Bikes führt auf der Kupplung schnell zu einem kritischen Gewichtsproblem, das nicht nur die Fahrsicherheit gefährdet, sondern auch teure Strafen nach sich ziehen kann.

Die Stützlast ist die Kraft, mit der eine auf der Anhängerkupplung angebrachte Last senkrecht nach unten wirkt. Sie wird vom Fahrzeughersteller festgelegt und ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) unter „Stützlast“ oder am Typenschild der Anhängerkupplung angegeben. Typische Werte liegen zwischen 50 und 100 Kilogramm. Was nach viel klingt, schrumpft beim Transport moderner Fahrräder rasant zusammen.

 

Ein Fahrradträger selbst wiegt häufig bereits 15–20 Kilogramm. Moderne Elektrofahrräder können je nach Modell 25–30 Kilogramm pro Stück auf die Waage bringen. Werden zwei E-Bikes auf dem Träger befestigt, kommen so schnell 60 Kilogramm und mehr zusammen – zuzüglich des Trägergewichts. Damit ist die zulässige Stützlast vieler Fahrzeuge bereits überschritten. Ein Rechenbeispiel verdeutlicht das Problem: Bei einem Pkw mit einer zulässigen Stützlast von 75 kg und einem Träger von 18 kg sind zwei E-Bikes mit je 27 kg (zusammen 54 kg) mit einer Gesamtlast von 72 kg gerade noch zulässig. Wiegen die beiden E-Bikes jedoch je 30 kg, schlägt die Gesamtlast mit 78 kg zu Buche. Das bedeutet eine Überschreitung um 3 kg und ist somit nicht erlaubt.

 

Wenn das Heck in die Knie geht: Die Folgen

Eine Missachtung dieser Grenzen ist kein Kavaliersdelikt. Die Überlastung führt zu einem massiven Sicherheitsrisiko: Überlastete Anhängerkupplungen oder Fahrzeugrahmen können Schäden erleiden, die im Extremfall zu Brüchen führen. Zudem zeigt sich ein stark beeinträchtigtes Fahrverhalten: Das Fahrzeug reagiert instabil, die Hinterachse wird überlastet. Auch rechtlich verstehen die Behörden keinen Spaß, denn bei Überschreitung der Stützlast erlischt die Betriebserlaubnis. Laut Bußgeldkatalog drohen gestaffelte Strafen: 10 € Verwarnungsgeld, wenn die Stützlast überschritten wird, ohne dass es zu einer Gefährdung kommt. 25 € Bußgeld, wenn andere dadurch gefährdet werden. Wer sogar einen Unfall aufgrund der Überladung verursacht, muss mit 40 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg rechnen.

 

Abspecken vor der Urlaubsfahrt

Um sicher und legal unterwegs zu sein, sollten Autofahrer die Stützlast vorab genau prüfen und die Angaben in den Fahrzeugpapieren oder am Typenschild abgleichen. Auch beim Kauf des Trägers muss darauf geachtet werden, für welche Stützlast dieser vom Hersteller freigegeben ist. In der Praxis hilft ein einfacher Trick, um das Gewicht am Heck drastisch zu senken: E-Bikes leichter machen, indem Akkus, Körbe oder Zubehörteile vor dem Verladen abgenommen und separat im Kofferraum transportiert werden. Zudem gehört das schwerere Rad für eine bessere Gewichtsverteilung immer möglichst nah an die Fahrzeugseite des Trägers. Am Ende gilt die eiserne Regel: Die Summe aus Träger und Rädern darf die Stützlast des Pkw niemals überschreiten. Gerade beim Transport von E-Bikes ist die Stützlast der limitierende Faktor. Autofahrer sollten sich der Gewichtsgrenzen bewusst sein und diese konsequent einhalten, um Sicherheit und Rechtskonformität zu gewährleisten.

 

Quelle: Ernst Brust / www.velotech.de

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