Schluss mit der Watt-Debatte: Neuer Vorschlag will E-Bikes anders messen

Schluss mit der Watt-Debatte: Neuer Vorschlag will E-Bikes anders messen ©velotech.de
Schluss mit der Watt-Debatte: Neuer Vorschlag will E-Bikes anders messen ©velotech.de

Darf ein E-Bike mit 250 W Nenndauerleistung so stark beschleunigen wie ein Kleinkraftrad? Technisch gesehen: ja – zumindest solange niemand die tatsächliche Beschleunigung misst. Genau das will velotech.de ändern. Der Schweinfurter Prüfspezialist und Sachverständige Ernst Brust schlägt vor, die bisherige EPAC-Definition um ein fahrdynamisches Kriterium zu ergänzen: eine konkrete Obergrenze für die motorisch bewirkte Beschleunigung. Ein Vorschlag, der die Branche aufhorchen lassen dürfte.

Das Problem: 250 Watt sagen wenig über das Fahrverhalten

Die aktuelle Regelung für Pedelecs – also EPACs, Electric Power Assisted Cycles – definiert die zulässige Unterstützung über die Nenndauerleistung von 250 W. Klingt eindeutig, ist es aber nicht. Moderne Antriebssysteme können kurzzeitig deutlich höhere Spitzenleistungen abrufen, ohne dass dies auf dem Datenblatt transparent wird. Ein Pedelec kann also nach geltendem Recht als fahrradähnliches Fahrzeug eingestuft sein – und sich im Straßenverkehr trotzdem kraftfahrzeugähnlich verhalten.

 

Ernst Brust, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Mikromobilität, bringt es auf den Punkt:

„Wir müssen weg von der reinen Watt-Debatte. Für die Verkehrssicherheit ist nicht entscheidend, welche Leistung auf dem Datenblatt steht, sondern wie stark ein Fahrzeug tatsächlich beschleunigt. Eine Beschleunigungsgrenze ist physikalisch nachvollziehbar, messbar und für klassische Pedelecs ebenso anwendbar wie für Lastenräder."


Der Vorschlag: 0,835 m/s² als Grenzwert

velotech.de schlägt konkret vor, die motorisch bewirkte fahrzeugseitige Beschleunigung auf 0,835 m/s² zu begrenzen. Dieser Wert soll in der höchsten serienmäßig verfügbaren Unterstützungsstufe, unter repräsentativer Beladung und unter Berücksichtigung des zulässigen Gesamtgewichts nicht überschritten werden.

 

Gemessen werden dabei: Geschwindigkeit, Beschleunigung, Prüfmasse, Beladungsverteilung, Akkuzustand, Softwarestand und die relevanten Betriebsbedingungen. Ein EPAC gilt als beschleunigungskonform, wenn in keinem relevanten Prüfzustand dieser Grenzwert überschritten wird.


Warum das auch für Lastenräder funktioniert

Ein berechtigter Einwand: Schwere Cargo-EPACs benötigen mehr Antriebskraft – schon allein, um beladen überhaupt sinnvoll bewegt werden zu können. Das adressiert der Vorschlag direkt. Die Logik dahinter ist schlüssig:

  • Mehr Gewicht darf mehr Motorleistung rechtfertigen
  • Diese Mehrleistung soll aber ausschließlich dem Ausgleich des höheren Gesamtgewichts dienen
  • Die resultierende Beschleunigung bleibt dennoch auf demselben Niveau wie bei leichten EPACs

Brust formuliert das so:

„Ein Lastenrad darf die zusätzliche Leistung erhalten, die es wegen seines höheren Gewichts benötigt. Es darf dadurch aber nicht aggressiver beschleunigen als ein fahrradähnliches EPAC. Genau diese Trennung leistet der vorgeschlagene Grenzwert."

Damit wäre der Ansatz technologieneutral: Ob leichtes Sporttrekking-Pedelec oder schweres Cargo-Bike – das Bewertungsprinzip bleibt dasselbe.


Was das regulatorisch bedeutet

Der Vorschlag zielt darauf ab, eine Lücke zu schließen, die mit zunehmender Motorleistung in der Branche immer relevanter wird: Hersteller könnten bislang sehr leistungsstarke Antriebssysteme über die bloße Deklaration der Nenndauerleistung als EPAC einordnen – auch wenn das Fahrzeug im Verkehr kraftfahrzeugähnliche Beschleunigungswerte erreicht.

 

Eine Beschleunigungsgrenze würde das verhindern, ohne technische Innovationen pauschal zu blockieren. Neue Fahrzeugkonzepte bleiben möglich – solange ihre fahrdynamische Wirkung begrenzt bleibt.

velotech.de versteht den Vorschlag ausdrücklich als Diskussionsgrundlage für Normung, Marktüberwachung, Kraftfahrtbundesamt (KBA), Verbände und technische Gremien – nicht als fertiges Regelwerk.


Kompaktübersicht

   
Grenzwert 0,835 m/s² motorisch bewirkte Beschleunigung
Prüfung Unter Berücksichtigung des zulässigen Gesamtgewichts
Bewertung Fahrdynamisches Verhalten statt bloßer Leistungsangabe
Nutzen Klare Trennung zwischen fahrradähnlichem EPAC und kraftfahrzeugähnlichem Verhalten
Anwendungsbereich Klassische EPACs, Cargo-EPACs, mehrspurige Konzepte, gewerbliche Lastenräder

Fazit

Der Vorschlag von velotech.de ist kein Angriff auf leistungsstarke E-Bikes – er ist ein Versuch, die Debatte auf eine sachlichere Grundlage zu stellen. Watt-Zahlen sind Marketing, Beschleunigung ist Physik. Ob der Grenzwert von 0,835 m/s² der richtige ist, darüber lässt sich streiten. Dass die bisherige Nenndauerleistungs-Regelung allein nicht mehr ausreicht, um das tatsächliche Fahrverhalten moderner EPACs zu beschreiben, ist schwer zu bestreiten.

 

 

Mehr Informationen: www.velotech.de

Download
Technische_Richtlinie_EPAC_Beschleunigun
Adobe Acrobat Dokument 112.3 KB

Kommentar schreiben

Kommentare: 0
1 Gilt für Lieferungen in folgendes Land: Deutschland. Lieferzeiten für andere Länder und Informationen zur Berechnung des Liefertermins siehe hier: Liefer- und Zahlungsbedingungen
2 inkl. MwSt.