Rückruf: Austausch Vorderradgabel beim Hercules Tessano F8 Lite

Wie schon beim Kettler Alu-Rad wurden auch beim Hercules Tessano F8 Lite Vorderradgabeln verbaut, an den der ADAC schwere Mängel festgestellt hat. Hercules ruft diese Räder zurück, um die Vorderradgabel kostenlos auszutauschen.

Hercules ruft das Tessano F8 Lite wegen einer mangelhaften Vorderradgabel zurück.
Hercules ruft das Tessano F8 Lite wegen einer mangelhaften Vorderradgabel zurück. (c) Hercules

Die Hercules GmbH hat sich entschlossen, bei dem Modell einen Austausch der Vorderradgabeln durchzuführen. Bei einem Produkttest des ADAC e.V. wurde bei einem E-Bike mit baugleicher Vorderradgabel wie beim Modell Hercules Tessano F8 Lite festgestellt, dass die Vorderradgabel während des Einstellens brechen oder sich deformieren kann, wenn sich die Pressverbindung löst. Da nicht auszuschließen ist, dass dies auch während des Fahrbetriebs erfolgen kann, rufen wir vorsorglich alle Räder zurück, bei denen die fragliche Gabel verbaut wurde. Insgesamt handelt es sich um 157 Hercules Fahrräder, die seit 2018 in den Verkehr gebracht wurden.

 

Bis heute sind der Hercules GmbH keine Schäden gemeldet worden. Der Rückruf betrifft aber vorsorglich alle Räder der genannten Modelle mit dem Modelljahr 2018 und jünger, selbst wenn kein Schadensbild erkennbar ist. Alle Kunden werden gebeten, sich wegen eines kostenfreien Austauschs der Vorderradgabeln mit ihrem Fachhändler in Verbindung zu setzen und die Nutzung der Räder bis zu diesem Zeitpunkt einzustellen.

 

Stellungnahme Hercules

„Unsere Produkte werden laufend von uns nach höchsten Qualitätsnormen geprüft. Selbstverständlich betrifft das auch die hier verbaute Gabel, die bei einem anderen Hersteller während eines ADAC-Kontrolltests Schwächen aufgewiesen hat. Erfreulicherweise sind uns bis heute keine Schäden bekannt. Wir haben uns dennoch entschieden, vorsorglich alle betroffenen Gabeln zurückzurufen, und folgen damit unserem hohen Qualitätsanspruch an unsere Fahrräder. Auch wir sind trotz höchster Prüfstandards nicht davor geschützt, dass ein Zulieferprodukt einmal einen Defekt aufweist.“