Gut gerüstet für den Re-Start im Verkauf

VSF-Handlungsempfehlungen zur Öffnung von Fahrradgeschäften unter Auflagen
VSF-Handlungsempfehlungen zur Öffnung von Fahrradgeschäften unter Auflagen

Der VSF hat seinen Mitgliedern 18 konkrete Handlungsempfehlungen zum „Re-Start“ im Verkauf an die Hand gegeben. Diese konkretisieren die Forderungen und Vorschläge, mit denen sich der VSF und seine Branchenpartner bereits am 1. April an die Politik gewandt haben. Die Handlungsempfehlungen können alle interessierten Händler ab sofort unter www.vsf.de herunterladen.

Seit gestern gelten in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Thüringen die Lockerungen der Corona-Beschränkungen für den Einzelhandel. Damit wird erfreuliche Realität, was der VSF gemeinsam mit seinen Branchenpartnern schon am 1. April in einem Schreiben an die Politik gefordert hat: Der Verkauf ist in den Ladenlokalen unter Einhaltung der Hygienevorschriften und Abstandsregeln wieder gestattet.

„Ganz offensichtlich haben die Forderungen und Vorschläge, mit denen wir uns Anfang April an die Politik gewandt haben, die richtige Linie vorgegeben. Es freut mich ungemein, dass wir uns jetzt um die Umsetzung der Auflagen und die Versorgung unserer Kunden mit guten Rädern kümmern können“, so Thorsten Larschow, Mitglied im VSF-Vorstand und Inhaber von Rad & Tour Cuxhaven.

 

In seinen Handlungsempfehlungen gibt der VSF seinen Mitgliedern und auch allen Interessierten Händlern 18 konkrete Empfehlungen an die Hand. In diesen geht es um die Umsetzung der Hygieneauflagen im Fahrradeinzelhandel, um den Schutz von Kunden und Mitarbeitenden, um die Gestaltung des Verkaufs unter neuen Bedingungen sowie um allgemeine betriebliche Vorsorgemaßnahmen.

 

Die Handlungsempfehlungen können unter www.vsf.de heruntergeladen werden. Das Papier erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und ist mit dem Hinweis versehen, dass die Verordnungen der Länder maßgeblich sind.