ZIV fordert: Bikesharing muss sicher und StVZO-konform sein

Bikesharing boomt derzeit weltweit und auch in Deutschland strömen immer mehr Bikesharing-Anbieter in die Großstädte. Neben den etablierten Fahrradverleihsystemen sieht man in immer mehr deutschen Städten auch Leihräder neuer, insbesondere asiatischer Anbieter. Doch der Zweirad-Industrie-Verband warnt vor massiven Sicherheitsmängeln.  

Grundsätzlich begrüßt der ZIV die Zunahme von Bikesharing-Angeboten in deutschen Städten, da somit mehr Menschen zum Radfahren motiviert werden können und auch Gelegenheitsradler angesprochen werden. Bikesharing bildet aus Sicht des ZIV eine wichtige und sinnvolle Ergänzung zum vorhandenen ÖPNV-Angebot und sollte in dieses noch besser integriert werden.

 

Jedoch sind in jüngster Vergangenheit einige Probleme mit den neuen Bikesharing-Anbietern auf den Plan getreten. Neben Diskussionen um die Nutzung öffentlichen Raums sowie Verletzungen des Datenschutzes sieht der ZIV insbesondere bei der Sicherheit der Leihräder Probleme.

 

Eine erste Überprüfung hat ergeben, dass die Fahrräder einiger Anbieter offensichtlich nicht die Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erfüllen. Es handelt sich dabei in erster Linie um Mängel an den lichttechnischen Einrichtungen gemäß § 67 StVZO, die für die Verkehrssicherheit von großer Bedeutung sind. Dies stellt nicht nur einen groben Verstoß gegen das deutsche Straßenverkehrsrecht dar, sondern kann auch zur Gefahr für die Nutzer werden, die mit den mangelhaft ausgestatteten Rädern unterwegs sind.

 

 

Der ZIV sieht die Bikesharing-Anbieter in der Pflicht, ihre Leihräder StVZO-konform auszustatten, sich an geltendes Straßenverkehrsrecht zu halten und die bestehenden Mängel umgehend zu beseitigen. Zudem muss durch regelmäßigen Service die Sicherheit und volle Funktionsfähigkeit der Fahrräder gewährleistet werden. Dies ist die Verantwortung, die die Bikesharing-Unternehmen ihren Kunden gegenüber tragen, damit diese sicher und legal unterwegs sind.