Klingeln rettet Nerven – und manchmal mehr: DEKRA erklärt, wie Radfahrer und Fußgänger sicher miteinander auskommen

Radler und Fußgänger Rechtzeitig klingeln, der Sicherheit zuliebe // Gemini_Generated_Image
Radler und Fußgänger Rechtzeitig klingeln, der Sicherheit zuliebe // Gemini_Generated_Image

Shared Spaces, also gemeinsam genutzte Wege für Fußgänger und Radfahrende, sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Und genau dort passieren immer wieder kritische Situationen – oft weil Radfahrende im letzten Moment auftauchen und Fußgänger erschrecken oder sogar zu Fall bringen. Die Unfallexperten von DEKRA haben klare Empfehlungen, wie das besser geht.

Das Wichtigste zuerst: rechtzeitig klingeln

Die wichtigste und gleichzeitig am häufigsten vernachlässigte Maßnahme ist so simpel wie wirkungsvoll: die Klingel.

 

Luis Ancona, Unfallforscher bei DEKRA, erklärt, warum:

„Damit warnen sie die zu Fuß Gehenden und geben ihnen gegebenenfalls die Möglichkeit, einen Schritt zur Seite zu machen. Sie ersparen ihnen damit auch den einen oder anderen Schreckmoment, zumal Radfahrende oft nur schwer zu hören sind, wenn sie von hinten heranfahren."

Der entscheidende Punkt: nicht erst im letzten Moment klingeln, sondern rechtzeitig – sodass Fußgänger in Ruhe reagieren können, ohne erschrecken zu müssen.


Tempo raus, Reaktionszeit rein

Neben dem Klingeln empfiehlt DEKRA, die Geschwindigkeit vor dem Überholen zu reduzieren. Der Grund ist naheliegend: Fußgänger reagieren nicht immer so, wie Radfahrende es erwarten. Gerade bei Gruppen mit Kindern oder Hunden ist das Verhalten schwer vorhersehbar. Wer langsamer fährt, hat mehr Zeit zum Reagieren – und das kann den Unterschied machen.


Gruppen sind keine Einzelpersonen

Besondere Vorsicht gilt beim Überholen von Gruppen. DEKRA weist darauf hin, dass Personen in Gruppen stärker abgelenkt sind als Einzelpersonen – durch Gespräche, Kinder, Hunde. Wer in einer Gruppe auf das Klingelsignal reagiert, bedeutet nicht automatisch, dass alle anderen die Situation erkannt haben. Radfahrende sollten das einkalkulieren und im Zweifel noch langsamer fahren oder warten.


Gegenseitige Rücksichtnahme: Beide Seiten sind gefragt

Die Verantwortung liegt nicht nur bei Radfahrenden. Ancona betont:

„In den gemeinsamen Bereichen von Fußgängern und Radfahrenden kommt es vor allem auf gegenseitige Rücksichtnahme an."

Das bedeutet konkret: Radfahrende fahren möglichst weit rechts – auch bei Gegenverkehr. Fußgänger halten sich ebenfalls rechts und blockieren nicht die gesamte Breite des Weges. Klingt selbstverständlich, ist es im Alltag aber oft nicht.


Was die Rechtslage sagt

Interessant ist, wie die Gerichte das Thema einordnen. Zwei Urteile machen die Sorgfaltspflichten klar:

Das OLG Düsseldorf (DAR 2012, 82) stellt fest: Radfahrende auf gemeinsam genutzten Geh- und Radwegen sind gegenüber Fußgängern grundsätzlich zu höherer Sorgfalt verpflichtet.

 

Der BGH (DAR 2009, 81) geht noch weiter: Weil Radfahrende auf gemeinsam genutzten Wegen keinen Vorrang haben, sind Fußgänger nicht verpflichtet, sich nach heranfahrenden Radfahrern umzusehen. Sie können darauf vertrauen, dass Radfahrende notfalls rechtzeitig durch Klingeln auf sich aufmerksam machen.

 

Das bedeutet im Klartext: Im Zweifelsfall trägt der Radfahrende die Verantwortung – nicht der Fußgänger.


Die DEKRA-Empfehlungen auf einen Blick

  • Rechtzeitig klingeln – nicht erst im letzten Moment, sondern mit genug Vorlauf
  • Tempo reduzieren – besonders vor dem Überholen und bei Gruppen
  • Sicherheitsabstand einhalten – auch beim Passieren
  • Gruppen besonders beachten – ein Reagierender bedeutet nicht, dass alle reagiert haben
  • Möglichst weit rechts fahren – auf Wegen mit Gegenverkehr
  • Rechtslage kennen – Radfahrende haben auf gemeinsamen Wegen keine Vorfahrt

Fazit

Die gute Nachricht: Die meisten kritischen Situationen auf gemeinsamen Wegen lassen sich mit zwei einfachen Maßnahmen entschärfen – rechtzeitig klingeln und Tempo herausnehmen. Was banal klingt, wird im Alltag zu oft vergessen. DEKRA erinnert daran, dass dahinter nicht nur Höflichkeit steckt, sondern eine klare rechtliche Sorgfaltspflicht.

 

 

Mehr Infos: www.dekra.de

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