
Die vorliegende fachliche Stellungnahme von Velotech und dem Sachverständigen Ernst Brust adressiert ein kritisches Sicherheits- und Regulierungsproblem im europäischen Mikromobilitätsmarkt: die bewusste Falschdeklaration von leistungsstarken Kraftfahrzeugen als harmlose „E-Bikes“ (Pedelecs).
Der europäische Markt für Mikromobilität steht vor einem ernsthaften strukturellen Problem: Aktuelle Online-Angebote zeigen eine gezielte Vermischung von herkömmlichen Pedelecs (EPAC) mit zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen. In einer fachlichen Stellungnahme wird nun vor den weitreichenden Folgen dieser Vermarktungspraxis gewarnt und dringender Handlungsbedarf bei Marktüberwachung und Normung angemahnt.
Wenn das „E-Bike“ zum illegalen Kraftfahrzeug wird
Exemplarische Analysen von Verkaufsplattformen offenbaren Fahrzeuge, die mit einer Dauerleistung von 750 W (bis zu 1000 W Peak), Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h und einem reinen Gasgriff-Betrieb (Throttle) beworben werden. Diese Produkte werden systematisch als „E-Bike“ positioniert, obwohl sie keine der grundlegenden Anforderungen der einschlägigen Norm EN 15194 für Pedelecs erfüllen.
Aus technischer Sicht ist die Einordnung eindeutig: Da die Unterstützung nicht pedalabhängig erfolgt und die Leistung die zulässigen 250 W Nenndauerleistung massiv überschreitet, ist bauartbedingt eine Einstufung als Kraftfahrzeug (Klasse L1e) gemäß EU-Verordnung zwingend.
Sicherheitsrisiken und Verbrauchertäuschung
Die fachliche Bewertung dieser Praxis fällt kritisch aus. Ernst Brust, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Mikromobilität, warnt deutlich: „Die aktuelle Praxis, leistungsstarke Fahrzeuge mit Gasgriff als ‚E-Bikes‘ zu deklarieren, untergräbt die klare regulatorische Trennung zwischen EPAC und Kraftfahrzeugen. Hier entsteht ein Graubereich, der weder sicherheitstechnisch noch rechtlich akzeptabel ist.“
Verbraucher werden durch diese Angebote über die tatsächliche Fahrzeugklasse getäuscht. Oft fehlt jeder Hinweis auf die Typgenehmigungspflicht, während Sicherheits- und Konformitätsanforderungen – etwa an das Batteriemanagementsystem oder die Bremsleistung – nicht transparent nachgewiesen sind. Dies führt zu erheblichen Risiken:
-
Fehlanwendung: Verbraucher nutzen die Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr, ohne sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst zu sein.
-
Haftungsrisiken: Bei Unfällen drohen gravierende rechtliche Probleme.
-
Wettbewerbsverzerrung: Regelkonforme Hersteller geraten gegenüber Anbietern mit aggressiver Preisgestaltung (< 600 €) ins Hintertreffen.
Forderungen an Politik und Marktüberwachung
Um eine nachhaltige Erosion der EPAC-Kategorie zu verhindern, ergeben sich aus der technischen Bewertung klare Forderungen. Notwendig sind eine EU-weit durchsetzbare Begriffsdefinition sowie eine verstärkte Überwachung digitaler Vertriebsplattformen. Zudem müsse die Fahrzeugklassifizierung in Verkaufsangeboten verpflichtend offengelegt werden.
Fazit
Die fehlerhafte Bezeichnung leistungsstarker Fahrzeuge ist kein Einzelfall, sondern ein systemisches Problem. Ohne konsequente Marktüberwachung und normative Klarstellung drohen direkte negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und den Verbraucherschutz.

Kommentar schreiben