Die oft vernachlässigte Fahrradklingel steht im Zentrum neuer sicherheitsrelevanter Prüfungen. Unabhängige Tests durch ein neutrales Prüfinstitut zeigen: Viele handelsübliche Modelle genügen nicht den grundlegenden Anforderungen an Lautstärke, Haltbarkeit und mechanische Sicherheit. Für Hersteller und Händler entsteht dringender Handlungsbedarf.
StVZO und DIN 33946 definieren klare Anforderungen
Nach § 64a StVZO muss an jedem Fahrrad – auch Pedelecs bis 25 km/h – eine helltönende mechanische Klingelmontiert sein. Elektronische Signale (z. B. Hupen oder Piepser) sind nicht zulässig. Die
technische Ausführung ist in der DIN 33946 (Entwurf) präzisiert:
• Mind. 75 dB (Fahrräder) / 85 dB (Pedelecs) Schallpegel in 2 m Abstand
• 30.000 Betätigungen ohne Funktionsverlust
• 96 Stunden Salzsprühnebeltest zur Prüfung der Korrosionsbeständigkeit
• Keine scharfkantigen oder verletzungsgefährdenden Bauteile
Ergebnisse neutraler Qualitätsprüfung: Über 50 % nicht verkehrssicher
Ein unabhängiges Prüfunternehmen führte eine systematische Prüfung von 26 Klingelmodellen durch – unter realitätsnahen Bedingungen und auf Basis der gültigen Normen.
Die Resultate:
• Mehr als die Hälfte der getesteten Klingeln fiel durch
• Zahlreiche Modelle blieben unter 75 dB – im Stadtverkehr akustisch wirkungslos
• Nur 4 von 26 überstanden den Dauertest mit 30.000 Betätigungen
• Einzelne Produkte zeigten schneidende Kanten oder brachen frühzeitig mechanisch
„Eine nicht funktionierende Klingel ist kein Bagatelldefekt – sondern ein sicherheitsrelevanter Mangel.“
– Ernst Brust, öffentlich bestellter Sachverständiger für Mikromobilität
Produkthaftung & Rückrufe – Risiken für Anbieter
Wer nicht verkehrssichere Klingeln vertreibt oder verbaut, handelt fahrlässig.
Die Folgen können sein:
• Zivilrechtliche Haftung bei Unfällen
• Rückrufe durch Marktüberwachung
• Verlust von Kundenvertrauen und Image
Insbesondere bei Pedelecs, die mit höheren Geschwindigkeiten unterwegs sind, ist die Signalfunktion der Klingel sicherheitskritisch.
Empfehlung für Hersteller, Händler und Einkauf
• Nur Klingeln anbieten, die die DIN 33946-Anforderungen dokumentiert erfüllen
• Bei Zulieferern auf Prüfnachweise zu Lautstärke und Haltbarkeit bestehen
• Keine Produkte mit nichtmechanischen Signalen ins Sortiment aufnehmen
• Klingeln regelmäßig im Rahmen der Wareneingangskontrolle und Endabnahme prüfen
Qualität ist kein Kostenfaktor – sondern ein Marktvorteil
Hochwertige Klingeln kosten oft nur wenige Euro mehr, erfüllen aber alle Anforderungen – und senken gleichzeitig Reklamationsrisiken. Händler, die sichere Produkte empfehlen, positionieren sich
als fachlich verantwortungsvoll.
Infos: https://velotech.de/

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