
Gute Nachrichten für alle, die Huckepack mit dem Fahrrad in Italien unterwegs sind: Die Warntafelpflicht für Fahrradträger auf Heck und Anhängerkupplung wurde abgeschafft. Diese Änderung, die am 21. Januar 2025 in Kraft trat, erleichtert das Reisen erheblich und reduziert den Aufwand für Radfahrer und Autofahrer gleichermaßen.
Über Jahre hinweg war die Warntafelpflicht in Italien ein Ärgernis für viele Reisende. Die Vorschrift verlangte, dass Fahrradträger mit einer reflektierenden Warntafel ausgestattet sein mussten, um die Sichtbarkeit zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden. Wer diese Regel nicht beachtete, riskierte hohe Bußgelder. Doch mit dem neuen Dekret des italienischen Verkehrsministeriums entfällt diese Pflicht nun vollständig.
Die neuen Regelungen gelten für alle Pkw, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge. Wichtig ist jedoch, dass bestimmte Sicherheitsanforderungen weiterhin bestehen bleiben. So darf der Fahrradträger nicht mehr als 30 Zentimeter pro Seite über die Fahrzeugbreite hinausragen, und das Kennzeichen des Fahrzeugs muss gut sichtbar am Träger angebracht sein. Auch die Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen des Fahrzeugs müssen durch den Träger korrekt reproduziert werden.
Diese Änderung bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Zum einen entfällt der Kauf und die Mitführung der speziellen Warntafeln, was sowohl Zeit als auch Geld spart. Zum anderen wird die Montage der Fahrradträger deutlich einfacher und flexibler, da keine zusätzlichen Vorschriften mehr beachtet werden müssen. Dies macht das Reisen mit dem Fahrrad in Italien entspannter und attraktiver.
Für viele Reisende bedeutet der Wegfall der Warntafelpflicht eine erhebliche Erleichterung. Die neuen Regelungen tragen dazu bei, dass Italien als Reiseziel für Radfahrer noch attraktiver wird. Dennoch sollten sich Reisende vor ihrer Fahrt stets über die aktuellen Bestimmungen informieren und sicherstellen, dass alle anderen Sicherheitsanforderungen erfüllt sind.
Der Beschluss kann über diesen LINK nachgelesen werden.