Radler:innen sollten künftig bereits ab 1,1 Promille belangt werden

Anhebung des Grenzwerts auf das Niveau von Radfahrenden im Gespräch. Stark steigende Unfallzahlen mit Elektrorollern. Stattdessen sollten alkoholisierte Radler:innen künftig bereits ab 1,1 Promille belangt werden können. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutiert Verkehrssicherheit.

Bild von Gudrun auf Pixabay
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Der TÜV-Verband hat eine Anhebung der Grenzwerte für alkoholisierte E-Scooter-Fahrende auf 1,6 Promille abgelehnt. „E-Scooter sind bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen beliebte Party-Mobile. Nächtliche Unfälle unter Alkoholeinfluss sind dabei an der Tagesordnung“, sagt Marc-Philipp Waschke, Referent für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband. „Eine Anhebung der Promillegrenzen für E-Scooter-Fahrende würde das falsche Signal senden und Alkoholfahrten bagatellisieren.“

 

Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge und unterliegen deshalb den gleichen Regelungen wie Autos. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille Blutalkohol aufgegriffen wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit 500 Euro Geldbuße, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Sind die Alkoholisierten fahrauffällig geworden oder ist ein Unfall passiert, drohen härtere Strafen. Ab 1,1 Promille am Steuer gelten Alkoholisierte als absolut fahruntüchtig. Und ab 1,6 Promille wird automatisch eine Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, bei der Alkoholauffällige ihre Fahreignung nachweisen müssen. Wer dagegen mit dem Fahrrad alkoholisiert unterwegs ist, wird erst ab 1,6 Promille belangt. Einzelne Verkehrsexpert:innen hatten im Vorfeld des Verkehrsgerichtstages vorgeschlagen, die Promillegrenzen für E-Scooter-Fahrende auf das Niveau für Fahrradfahrende anzuheben.

 

„Die aktuell geltenden Promillegrenzen wirken aus der Zeit gefallen“, sagt Waschke. „Es sollte im Gegenteil darüber nachgedacht werden, bei Radfahrenden die Grenze für eine Ordnungswidrigkeit bei 1,1 Promille einzuziehen und Verstöße entsprechend zu ahnden.“ Der Verkehrsgerichtstag hatte sich bereits im Jahr 2015 für eine entsprechende Regelung ausgesprochen. 

 

Aus Sicht des TÜV-Verbands ist eine Anhebung der Promillegrenzen auch angesichts der steigenden Unfallzahlen mit E-Scootern absolut kontraproduktiv. Nach den aktuell verfügbaren Daten des Statistischen Bundesamtes sind von Januar bis einschließlich Oktober 2022 exakt 6.216 Personen bei Unfällen mit E-Scootern verletzt oder getötet worden.

Unter den Verunglückten befanden sich, 938 Schwerverletzte und 9 Getötete. Das waren in den ersten zehn Monaten des Jahres 2022 bereits 1.334 Verletzte mehr als im Gesamtjahr 2021 (plus 27 Prozent). Nach Angaben der Statistikbehörde war im Jahr 2021 bei fast jedem fünften Unfall mit Elektrorollern Alkohol eine Ursache (18,1 Prozent). Bei 63 Prozent der Unfälle waren weitere Verkehrsteilnehmer:innen beteiligt, in der Regel Pkw-Fahrer (61 Prozent), Fahrradfahrer (18 Prozent) oder Fußgänger (13 Prozent). Gut jeder fünfte E-Scooter-Unfall mit Personenschaden hat sich nachts zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr ereignet (21,3 Prozent). In dieser Zeit war Alkohol überproportional häufig im Spiel. Zum Vergleich: Nur 5,6 Prozent der Fahrradunfälle mit Personenschaden ereigneten sich in der Nacht.

 

Waschke: „Die Unfallstatistik spricht eine eindeutige Sprache. Wir müssen Alkoholfahrten mit E-Scootern eindämmen, statt den überwiegend jungen Fahrer:innen eine Art Freibrief auszustellen.“   

 

http://www.tuev-verband.de/