Sinnvolle Versicherungen für E-Bikes

E-Bikes erfreuen sich großer Beliebtheit, ihre Zahl auf unseren Straßen steigt stetig an. Die Nutzer sind äußerst vielschichtig. Viele Menschen unternehmen wenig anstrengende Touren durch schöne Naturlandschaften in ihrer Freizeit. Geschäftsleute schätzen sie als schnelle und bequeme Fortbewegungsmöglichkeit zur Fahrt an den Arbeitsplatz oder zu innerstädtischen Kunden. Auch viele ältere Menschen genießen den hohen Fahrkomfort eines E-Bikes. - Gastbeitrag -

 

Diebstahl- und Haftpflichtversicherungen
Es gibt verschiedene Versicherungen, die für die Halter von Pedelecs und Co. zu empfehlen sind. Wir stellen nachstehend einige davon vor.


E-Bike-Diebstahlversicherung
Fahrraddiebstahl in Deutschland ist weit verbreitet. Gut 290.000 Fälle wurden beispielsweise im Jahr 2018 registriert. Nur weniger als zehn Prozent kann die Polizei jährlich aufklären. Prinzipiell ist es für Diebe ebenso leicht möglich E-Bikes wie Fahrräder zu stehlen. Da erstere über einen weit höheren Wert verfügen, entsteht für die Besitzer auch ein deutlich höherer Schaden. Eine E-Bike-Versicherung tritt in der Regel nicht nur bei Diebstahl des Fahrzeuges ein, sondern auch bei entwendeten Originalteilen wie beispielsweise die Batterie. Dies gilt auch für Beschädigungen durch Vandalismus. Grundvoraussetzung für die Diebstahlhaftung ist das Sichern des E-Bikes mit einem angemessenen Schloss. Eine Ausnahme stellt die Verwahrung des Fahrzeuges in einem verschlossenen Raum, darunter die Garage oder der Keller, dar.

Kfz-Haftpflichtversicherung für E-Bikes
Die am häufigsten genutzten E-Bikes sind Pedelecs. Es gibt sie in zwei Arten: langsamere und schnellere. Erstere werden als Fahrräder mit elektrischem Antrieb angesehen. Die unter der Bezeichnung S-Pedelecs bekannten, flotteren Fahrzeuge verfügen über eine Motorleistung von bis zu 4.000 Watt. Damit gelten sie als Kleinkrafträder, der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist nicht erforderlich, wenn das Pedelec sowohl mit Muskelkraft als auch einem unterstützenden Elektromotor betrieben wird. Bei diesen Modellen schaltet sich dieser nur zu, wenn gleichzeitig Pedalarbeit geleistet wird. Die Leistung des Motors darf nicht über 250 Watt liegen. Zudem wird die Arbeit desselben unterbrochen, wenn eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht ist oder das Treten beendet wird.


Privathaftpflichtversicherung
Für alle Fahrer von E-Bikes und auch Fahrrädern, die nicht der Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht unterliegen, empfiehlt es sich, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Das Risiko für den Fahrer, einen folgenschweren Unfall zu verursachen, kann nicht ausgeschlossen werden. Selbst im Fall, dass keine Menschen verletzt werden, steht die Gefahr von hohen Schadensersatzleistungen, darunter Reparaturkosten für ein Auto, im Raum. Am besten lässt man sich bezüglich der Haftpflichtversicherung von einem Fachmann über die exakten Bedingungen, Leistungen und versicherten Summen beraten.

Gut zu wissen
Für Nutzer von E-Bikes, die nicht als Kraftfahrzeuge gelten, besteht laut Straßenverkehrsordnung (StVO) keine Helmpflicht. Das bedeutet, die eigene Kranken- oder die gegnerische Haftpflichtversicherung gehen bei Unfallverletzungen nicht von einer Teilschuld aus. Es ist jedoch Vorsicht geboten, denn die bisherigen Rechtsprechungen sind nicht einheitlich. Sollte es zu einem Streit vor Gericht kommen, besteht die Möglichkeit, dass E-Bike-Fahrer den Kürzeren ziehen. Deshalb empfiehlt sich bei der eigenen Haft-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung ein Blick in die Police, um etwaige Klauseln ausfindig zu machen. Zur eigenen Sicherheit sollte das Tragen eines Helmes eine Selbstverständlichkeit sein. Dies gilt vor allem für Kinder, die bis zu einem Alter von sieben Jahren in einem geeigneten Sitz mitgenommen werden dürfen. Erwachsene besitzen eine wichtige Vorbildposition für den Nachwuchs. Deshalb gilt: Eltern sollten mit gutem Beispiel vorangehen.

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