Im Interview: Hepster - Fast jedes Rad lässt sich absichern

HEPSTER - Fabian Pöhnert - Head of B2B - im Interview mit Velototal

Sind Kinder im Lastenrad versichert? Und was müssen Gewerbetreibende hinsichtlich ihres Versicherungsschutzes beachten? Nahezu alle Aktionen, die mit dem Fahrrad unternommen werden, lassen sich absichern und „sollten zwingend abgesichert werden“, erzählt uns Fabian Pöhnert, Head of B2B bei Hepster, im Interview.


Fabian Pöhnert - Head of B2B - im Interview mit Velototal
Fabian Pöhnert - Head of B2B - im Interview mit Velototal

 

Manche Lastenräder eignen sich besonders für den Transport von Kindern. Sind im Falle eines Unfalls auch fremde Kinder versichert?

 

Grundsätzlich gilt, dass es sich bei einer Fahrrad- oder einer Lastenrad-Versicherung um eine Sachversicherung handelt. Das heißt, im Falle eines Unfalls oder eines Sturzes übernimmt die Versicherung anfallende Reparaturkosten für Schäden, die am Fahrrad beziehungsweise Lastenrad entstanden sind. Kommen dabei beispielsweise Kinder, andere Dritte, Fahrzeuge oder Güter zu Schaden, greift der Haftungsanspruch der involvierten Unfallteilnehmer und somit die Haftpflichtversicherung.

 

 

Haben Sie ein konkretes Beispiel?

 

Ja: Ein Familienvater fährt sein Kind und das der Nachbarn mit dem Lastenrad morgens zum Kindergarten und gerät dabei in einen Unfall mit einem anderen Radfahrer. Nun sind durch den Sturz sowohl das Lastenrad als auch ein anderes Rad beschädigt und das Kind der Nachbarn hat sich ein Handgelenk gebrochen. Natürlich ist wie in jedem Unfall mit Verkehrsteilnehmern die Polizei zu informieren und die jeweiligen Daten der Beteiligten aufzunehmen.

 

Folgend können – sofern abgeschlossen – verschiedene Versicherungen greifen. Beispielsweise eine Fahrrad- oder E-Bike-Versicherung, die auch Unfall- und Sturzschäden am Lastenrad abdeckt. Darüber hinaus greift die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für entstandene Personen- und Sachschäden. Nehmen wir in unserem Beispiel an, der Familienvater hat den Unfall unabsichtlich verursacht. Während seine Fahrradversicherungen den Schaden am eigenen Bike reguliert, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Schäden an Personen und Sachgegenständen, in diesem Fall etwa die Behandlungskosten für das gebrochene Handgelenk und die Reparaturkosten des anderen Rads.

 

 

Wie sollte der Handel also seine Kunden aufklären?

 

Fahrradhändler sind keine Versicherungsvermittler oder -berater, sie können und dürfen in einem Verkaufsgespräch für ein Fahrrad, E-Bike oder Lastenrad daher nur eine Empfehlung aussprechen, über den Leistungsumfang einer Fahrradversicherung und auch den Unterschied zu einer Haftpflichtversicherung informieren. Diese Angaben sind aber in dem Fall nicht verbindlich und sollten dem Kunden daher auch mit entsprechendem Hinweis erklärt werden. Auch hier sollten sich Fachhändler auf die Zusammenarbeit mit ihrem Versicherungsanbieter verlassen können, so stellt Hepster beispielsweise alle relevanten Beratungsunterlagen und Versicherungsinformationen für Händler zur Verfügung und bietet zudem weiterführende Beratungen an.

 

 

Nun hilft ein Lastenrad auch den Einzelhandel, im urbanen Raum Waren auszuliefern. Welche Versicherungen der Gewerbetreibende abschließen?

 

Möchten Gewerbetreibende Lastenräder nutzen, um ihre Waren auszuliefern und ihren geschäftlichen Tätigkeiten nachzugehen, sollten eine Fahrrad- und E-Bike-Versicherung mit Vollkasko sowie eine betriebliche Haftpflichtversicherung an erster Stelle stehen. Ebenfalls wichtig ist eine Transportversicherung für die Waren und Güter.

 

 

Moderne E-Bikes motivieren manchen Biker dazu, immer riskantere Trails zu fahren. Lassen sich eigentlich alle extremen Unternehmungen versichern?

 

Das kommt ganz auf die jeweiligen Unternehmungen und die Leistungen der jeweiligen Versicherung an. Beispielsweise bieten die Hepster Versicherungen für Fahrräder und E-Bikes umfassenden Schutz in vielen Situationen, welcher sich optimal durch unsere Fahrradschutzbriefe, eine Haftpflicht- und eine Unfallversicherung ergänzen lässt und somit auch BikerInnen absichert, die gerne aktiv und sportlich unterwegs sind.

 

 

Und dennoch gibt es Grenzen?

 

Ja, jeder Versicherungsschutz hat seine Grenzen. Als serviceorientierter Versicherungsanbieter gehen wir nicht nur mit den Leistungen, sondern auch mit den Ausschlüssen unser Versicherungen offen und transparent um. Denn nicht jede sportliche Unternehmung lässt sich absichern. Daher sind – ich spreche jetzt für Hepster – Schäden, die im Rahmen von Radveranstaltungen mit Renncharakter oder Wettbewerben entstehen ebenso ausgeschlossen wie Höchstgeschwindigkeits- oder Downhill-Fahrten. Singletrail-Fahrten, also das reine Fahren auf besonders schmalen Strecken, ist abgedeckt – sofern auch hier kein Wettbewerbscharakter zugrunde liegt.

 

 

 

https://business.hepster.com/