Fahrradhandel darf unter Auflagen öffnen

Unter strengen Auflagen darf der Fahrradhandel ab dem 20. April 2020 wieder öffnen. Das gab die Bundeskanzlerin soeben im Rahmen Telefonkonferenz beschlossen mit den Länderchefs bekannt.

Die Chancen für den Fahrradhandel, das Saisongeschäft doch noch gewinnbringend zu überstehen, stehen gut. Laute einer Mitteilung der Bundesregierung werden die Beschränkungen im öffentlichen Leben zum Schutz vor einem Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus teilweise gelockert. So dürfen zunächst Läden mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder den Betrieb aufnehmen. Das entspricht etwa der Größe eines mittelgroßen Supermarkts.

 

Die Größenbeschränkung gilt nicht für Fahrradläden, Autohäuser sowie Buchhandlungen. Sie dürfen unabhängig von der Größe wieder öffnen. Die Regelung gilt ab Montag, dem 20. April 2020.

 

Allerdings muss der Handel strenge Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen erfüllen. Darüber hinaus wird Tragen von „Alltagsmasken“ empfohlen. Ob dies verpflichtend ist, darüber wurde noch nicht entschieden. Eine generelle bundesweite Maskenpflicht wurde aber verneint.