Der Zweirad-Industrie-Verband zum Thema E-MTBs in den Bergen

Bild von MaBraS auf Pixabay -  ZIV widerspricht dem BUND Bayern und fordert konstruktiven Dialog
ZIV widerspricht dem BUND Bayern und fordert konstruktiven Dialog - Bild von MaBraS auf Pixabay -

Seit einiger Zeit steht eine Forderung des BUND Bayern im Raum, die Nutzung von E-Mountainbikes im alpinen Raum stark einzuschränken bzw. sogar ganz zu verbieten. Argumentiert wird durch den BUND, dass das E-Bike an sich zwar ein klimafreundliches Verkehrsmittel sei, das einen wichtigen Teil zur Verkehrswende beitragen kann, aber im touristisch genutzten Alpenbereich einen Störfaktor darstellt.

 ZIV widerspricht dem BUND Bayern und fordert konstruktiven Dialog
ZIV widerspricht dem BUND Bayern und fordert konstruktiven Dialog

Der Zweirad-Industrie-Verband spricht sich entschieden gegen die vom BUND Bayern erhobene Forderung aus und weist die überzogenen Einflüsse des E-MTB auf die Natur zurück. Der ZIV fordert stattdessen den sachlichen Dialog zwischen den Interessengruppen. Ziel muss eine Regelung sein, die ein harmonisches Miteinander aller Nutzergruppen im alpinen Raum ermöglicht.

 

Zur rechtlichen Einordnung: Das E-Bike oder Pedelec ist dem Fahrrad in allen Bereichen im bundesdeutschen Straßenverkehrsrecht gleichgestellt. Es besteht also vor dem Gesetz keinerlei Unterschied zwischen E-Bike oder Fahrrad.

 

Das Straßenverkehrsrecht unterscheidet nicht zwischen öffentlichen Straßen und anderen öffentlichen Wegen, die nach allgemeinem Wortsinn keine Straßen sind. Wo Radverkehr zugelassen wird und daher öffentlicher Verkehr stattfindet, gilt allgemein das gesamte Straßenverkehrsrecht.

 

Auf Feldwegen oder Waldwegen, auf denen Radverkehr erlaubt ist, befinden sich Radler (und demnach auch E-Bikefahrer) im Straßenverkehr. Eine Unterscheidung zwischen den beiden darf nicht geschehen.

 

Dies wird auch noch einmal auf Länderebene nach Interpretation des Bayerischen Umweltministeriums aus den Jahren 2012 und 2013 verdeutlicht. Dieses schreibt, dass ein E-Bike nicht motorisiert und damit dem Rad ohne Motor juristisch gleichgestellt ist.

 

Dem ZIV ist bewusst, dass sich die Natur eine Vielzahl von Nutzergruppen teilen. Dies sind neben den Mountainbikern, und zunehmend auch den E-Mountainbikern, Bergsteiger, Wanderer, Waldbesitzer, Förster, Landwirtwirte u. v. m. Das dies zu Konflikten zwischen den Akteuren führt, ist nichts Neues und gibt es seit jeher.

 

Anstelle von Verboten gegenüber einzelner Nutzergruppen setzt der ZIV allerdings auf die gleichberechtigte, gemeinsame Nutzung des öffentlichen Raums, so wie es das Gesetz vorgibt. Verbote werden häufig nicht eingehalten, eine Kontrolle dieser ist im touristischen Raum so gut wie unmöglich. Zumal die zukünftigen Generationen von E-MTB bzw. klassischem Mountainbike optisch kaum mehr zu unterscheiden sein werden.

 

Der ZIV setzt deshalb vielmehr auf den Dialog zwischen den unterschiedlichen Interessengruppen mit dem Ziel, Regelungen zu finden, die ein gemeinsames Miteinander lenken und nicht reglementieren. Hierzu gibt es bereits gute Vorschläge von Seiten der Vereine und Verbände. Der Dialog zwischen den Akteuren ist darüber hinaus gut fortgeschritten, so dass ein Vorstoß des BUND Bayern kontraproduktiv ist.

 

Der ZIV appelliert seinerseits, in Zusammenarbeit mit dem Mountainbike Tourismusforum, seit einigen Jahren für ein harmonisches, gleichberechtigtes Miteinander in der Natur. Dies geschieht u.a. durch ein gemeinsam veröffentlichtes Bike-Booklet, dass in gedruckter Form Tipps für Mountainbiker gibt und um ein respektvolles und umsichtiges Miteinander in der Natur wirbt.

 

www.ziv-zweirad.de