
Der Wirtschaftsverband Zukunft Fahrrad e. V. hat am 13. Januar 2026 weitreichende Vorschläge für das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung vorgelegt. Ziel der Initiative ist es, die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor durch eine konsequente Radverkehrsförderung drastisch zu senken.
Laut Berechnungen des Fraunhofer ISI ließe sich allein im landgebundenen Personenverkehr auf Strecken bis zu 30 Kilometern jährlich ein zusätzliches Potenzial von 19 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten erschließen. Dennoch zeigt die aktuelle Datenlage der Studie „Mobilität in Deutschland“, dass der Radverkehr zwischen 2017 und 2023 nur marginal von 112 auf 117 Millionen Kilometer pro Tag gestiegen ist – weit entfernt vom Ziel der Bundesregierung, diesen Wert bis 2030 auf 224 Millionen Kilometer zu verdoppeln.
Infrastruktur und finanzielle Förderung als Fundament
Um die gesetzten Klimaziele zu erreichen, fordert der Verband eine massive Aufstockung und Verstetigung der Bundesmittel auf eine Milliarde Euro pro Jahr. Diese Mittel sollen primär in den Aufbau eines zusammenhängenden Netzes sicherer Rad- und Radschnellwege fließen, insbesondere auch in ländlichen Regionen. Ebenso zentral wird der Ausbau sicherer Fahrradparkmöglichkeiten an Wohn- und Arbeitsplätzen sowie an ÖPNV-Knotenpunkten eingestuft.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Ausweitung der Elektromobilitätsförderung. Zukunft Fahrrad schlägt vor, dass Bürgerinnen und Bürger künftig die Wahlfreiheit zwischen der Förderung eines E-Autos und eines privaten E-Bikes oder E-Lastenrads erhalten sollten. Um die soziale Teilhabe zu stärken, werden eine Staffelung der Förderung nach Haushaltseinkommen sowie die Einbeziehung von Jahresbeiträgen für Fahrrad-Abos und Bike-Sharing empfohlen.
Stärkung der betrieblichen Mobilität und des Dienstradleasings
Da ein Großteil der täglichen Wege auf das Pendeln zur Arbeit entfällt, sieht der Verband hier enorme Hebelwirkungen. Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen:
- Gesetzliche Verankerung: Das Erfolgsmodell Dienstradleasing soll fest im Einkommensteuergesetz verankert werden.
- Steuervorteile: Die 0,25 %-Regelung für den geldwerten Vorteil sollte über das Jahr 2030 hinaus verlängert werden, um Planungssicherheit für langfristige Investitionen zu schaffen.
- Mobilitätsbudgets: Einführung einer Pauschalbesteuerung für Mobilitätsbudgets, die gezielt nachhaltige Verkehrsmittel fördern.
- Kaufprämien: Die 25 %-BAFA-Kaufprämie soll von gewerblichen E-Lastenrädern auf alle gewerblich genutzten E-Bikes (inklusive S-Pedelecs) ausgeweitet werden.
Intermodalität und Erschließung neuer Potenziale durch S-Pedelecs
Ein entscheidender Faktor für den Erfolg der Verkehrswende ist die Verknüpfung von Fahrrad und öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV). Hierzu fordert der Verband die bundesweite Integration von Bikesharing als zubuchbare Option in das Deutschlandticket sowie ein einheitliches Ticket für die Fahrradmitnahme.
Zudem rücken S-Pedelecs (Unterstützung bis 45 km/h) in den Fokus, um das Potenzial auf längeren Pendelstrecken und im Wirtschaftsverkehr zu heben. Um bestehende Nutzungshemmnisse abzubauen, schlägt Zukunft Fahrrad eine Neuregelung der StVO vor, die S-Pedelecs die Nutzung von Radwegen außerorts freigibt.
Hier geht’s zu den aktuellen Vorschlägen zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung.

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