
Die Bundesregierung vollzieht einen entscheidenden Schritt zur Modernisierung des Batterierechts: Mit dem neuen „Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz“ (Batt-EU-AnpG) wird nicht nur die aktuelle EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 in nationales Recht überführt, sondern auch das bisherige Batteriegesetz (BattG) auf ein zukunftsfähiges Niveau gehoben.
Im Mittelpunkt steht das neu geschaffene Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), das den komplexen europäischen Rechtsrahmen pragmatisch in deutsches Vollzugsrecht überführt. Ziel ist es, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und gleichzeitig die Industrie zu entlasten.
Umfassende Neuerungen für die gesamte Lieferkette:
Das neue Gesetz adressiert alle zentralen Bereiche der Batterieproduktion, -vermarktung und -entsorgung und bringt zahlreiche Neuerungen für Hersteller, Händler, Rücknahmesysteme und auch für Online-Plattformen:
- Verpflichtende Konformitäts- und Sorgfaltspflichten: In der gesamten Lieferkette werden nun verpflichtende Sorgfaltspflichten eingeführt. Deren Einhaltung wird künftig vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht. Dies soll die Verantwortung aller Akteure stärken und die Rückverfolgbarkeit verbessern.
- Zulassungspflicht für Rücknahmesysteme: Rücknahmesysteme müssen künftig strenge Zulassungsanforderungen erfüllen. Diese umfassen Kriterien für die Finanzierung, die Sammelstruktur und die Bereitstellung von Sicherheitsleistungen, um eine effiziente und umweltgerechte Entsorgung zu gewährleisten.
- Ökologische Lenkung: Das Gesetz setzt auf ökologische Anreize durch modifizierte Entgeltstrukturen. So sollen etwa langlebige oder besonders recyclingfreundliche Batterien finanziell bessergestellt werden, was Innovationen in Richtung Nachhaltigkeit fördern soll.
- Marktverantwortung für Online-Akteure: Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Einführung von Pflichten für Fulfillment-Dienstleister und Plattformbetreiber wie Amazon oder eBay. Sie werden zur Marktverantwortung für nicht registrierte Anbieter herangezogen, was die Durchsetzung der Regeln erheblich vereinfachen soll.
Bürokratieabbau trotz gestiegener Anforderungen:
Das neue System ersetzt das bisherige BattG und berücksichtigt gezielt die „Öffnungsklauseln“ der EU-Verordnung, um Doppelregulierungen zu vermeiden. Obwohl die Anforderungen gestiegen sind, rechnet die Bundesregierung mit einem spürbaren Bürokratieentlastungseffekt von jährlich rund 12,8 Millionen Euro für Unternehmen. Dies wird durch eine stärkere Zentralisierung des Vollzugs erreicht. Neben dem BAFA übernimmt auch das Umweltbundesamt wichtige Aufgaben im Monitoring, beispielsweise bei der Überprüfung der Umsetzung ökologischer Kriterien in den Rücknahmesystemen.
Klares Signal für Kreislaufwirtschaft:
Die Fachwelt interpretiert diese Reform als ein klares Signal: Kreislaufwirtschaft und Produktverantwortung werden verbindlich, aber mit Augenmaß umgesetzt. Die Modernisierung des Batterierechts ist ein zentrales Element zur Erreichung der Ziele der Agenda 2030 im Bereich nachhaltiger Konsum und Produktion und soll Deutschland als Vorreiter in diesem Bereich positionieren.
Weiterführende Informationen zum Batterierecht finden sich in der Regel auf den Webseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Quelle: Ernst Brust, www.velotech.de

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