Immer wieder kommt es zu Unsicherheiten im Straßenverkehr: Dürfen Lastenfahrräder entgegen einer Einbahnstraße fahren, wenn diese für Fahrräder freigegeben ist? Die Antwort lautet grundsätzlich: Ja.
Wird eine Einbahnstraße durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ beziehungsweise „Fahrräder frei“ geöffnet, gilt diese Freigabe auch für Lastenfahrräder und Lasten-Pedelecs bis 25 km/h Unterstützung. Verkehrsrechtlich werden diese Fahrzeuge als Fahrräder beziehungsweise EPACs eingeordnet.
Ernst Brust, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Mikromobilität aus Schweinfurt, weist jedoch darauf hin, dass die praktische Nutzung stets von den örtlichen Gegebenheiten abhängt:
„Ein Lastenfahrrad bleibt rechtlich ein Fahrrad. Entscheidend ist jedoch, ob die Straße unter Sicherheitsaspekten ausreichend breit und übersichtlich ist.“
Gerade moderne zweispurige Lastenräder oder lange Cargo-Bikes können im Begegnungsverkehr erhöhte Anforderungen an Fahrbahnbreite und Sichtverhältnisse stellen. Kommunen haben deshalb die Möglichkeit, zusätzliche Einschränkungen anzuordnen, etwa:
- Begrenzungen für besonders breite Fahrzeuge,
- Poller oder Durchfahrtssperren,
- oder spezielle Zusatzbeschilderungen.
Nicht unter die Freigabe fallen dagegen Fahrzeuge, die rechtlich nicht als Fahrräder gelten. Dazu zählen insbesondere:
- S-Pedelecs mit Unterstützung über 25 km/h,
- zulassungspflichtige Kleinkrafträder,
- sowie andere Fahrzeuge der Klasse L.
Diese dürfen Einbahnstraßen nur dann entgegen der Fahrtrichtung nutzen, wenn dies ausdrücklich auch für Kraftfahrzeuge erlaubt ist.
Die zunehmende Verbreitung von Lastenrädern im urbanen Liefer- und Familienverkehr macht eine klare verkehrsrechtliche Einordnung immer wichtiger. Nach Einschätzung von Fachleuten werden Städte künftig verstärkt prüfen müssen, ob bestehende Verkehrsführungen auch für größere Fahrradtypen geeignet sind.
Fazit
Ist eine Einbahnstraße offiziell für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben, dürfen grundsätzlich auch Lastenfahrräder und Lasten-Pedelecs bis 25 km/h dort entgegen der Fahrtrichtung fahren – sofern keine zusätzlichen Einschränkungen ausgeschildert sind und die Verkehrssituation dies sicher zulässt.
Ernst Brust
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Mikromobilität

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