ADFC-Stellungnahme: Infrastruktur vor Haftungsfragen beim Verkehrsgerichtstag

Caroline Lodemann, politische Bundesgeschäftsführerin des ADFC © ADFC / Deckbar
Caroline Lodemann, politische Bundesgeschäftsführerin des ADFC © ADFC / Deckbar

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hat sich zu den Ergebnissen des Verkehrsgerichtstags 2026 geäußert. Während der Verband einen neuen Grenzwert für Alkohol am Lenker mitträgt, stößt die Debatte um haftungsrechtliche Konsequenzen bei fehlendem Helm auf deutliche Ablehnung. Der Fokus müsse stattdessen auf einer sichereren Verkehrsplanung liegen.

Für den ADFC steht fest, dass die Ursachen für Radverkehrsunfälle primär in der baulichen Gestaltung des öffentlichen Raums zu finden sind. Mangelhafte Radwege, unübersichtliche Kreuzungssituationen und eine zu hohe allgemeine Verkehrsgeschwindigkeit werden als Hauptrisikofaktoren benannt. Die Bundesgeschäftsführerin Dr. Caroline Lodemann betont, dass die Sicherheit nicht auf die persönliche Schutzausrüstung der Radfahrenden ausgelagert werden dürfe.

 

Positionen zu Grenzwerten und Haftungsrecht

Der ADFC positioniert sich differenziert zu den Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags:

  • Alkoholgrenzwert: Zur Unfallvermeidung unterstützt der Verband die Einführung eines zusätzlichen Alkoholgefahrengrenzwerts für Radfahrende.

  • Helm und Haftung: Scharf kritisiert wird der Vorschlag, die Haftung bei Unfällen zu verschieben, wenn kein Helm getragen wurde. Da das Bundesverkehrsministerium und Experten weiterhin auf Freiwilligkeit setzen, dürfe das Nichttragen eines Helms keine rechtlichen Nachteile bei der Schadensregulierung nach sich ziehen.

Insgesamt fordert der ADFC eine Abkehr von Debatten, die die Verantwortung einseitig auf die Radfahrenden verlagern, und mahnt stattdessen einen beschleunigten Ausbau sicherer Infrastrukturen an.

 

www.adfc.de

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