Der aktuelle Rückruf der Pedelec-Modelle Specialized Turbo Como SL 4.0 und 5.0 wegen eines potenziellen Ermüdungsrisses im Gabelschaftrohr ist aus sicherheitstechnischer Sicht konsequent und zwingend notwendig. Gleichzeitig macht dieser Fall erneut deutlich, dass in der Fahrrad- und Pedelec-Industrie ein grundlegender rechtlicher und technischer Grundsatz noch immer nicht ausreichend beachtet wird.
Nach deutschem und europäischem Produktsicherheitsrecht – insbesondere nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sowie den zugrunde liegenden EU-Vorgaben – ist nicht das einzelne Bauteil, sondern das verwendungsfertige, serienmäßig ausgelieferte Fahrrad Gegenstand der Sicherheitsbewertung. Genau dieser Punkt ist gesetzlich eindeutig geregelt. Prüfungen einzelner Komponenten, wie der Gabel oder des Rahmens, können eine Gesamtbewertung des vollständigen Fahrzeugs nicht ersetzen.
Im vorliegenden Fall geht es um ein mögliches Ermüdungsversagen im Gabelschaftrohr. Dabei handelt es sich um ein hochsicherheitsrelevantes Bauteil, dessen Versagen typischerweise ohne Vorwarnung erfolgt. Ein Gabelbruch führt unmittelbar zum Verlust der Fahrstabilität und in der Regel zu einem schweren Sturz. Schon das bloße Risiko eines solchen Schadens rechtfertigt aus fachlicher Sicht einen sofortigen Nutzungsstopp der betroffenen Fahrräder.
Besonders kritisch ist, dass es sich nicht um ein vereinzeltes Produktionslos handelt, sondern um eine gesamte Modellreihe, die seit 2021 verkauft wurde. Dies deutet weniger auf einen zufälligen Fertigungsfehler hin, sondern vielmehr auf ein systemisches Problem in der Auslegung, Dimensionierung oder Dauerfestigkeitsbewertung der verwendeten Gabelkonstruktion im realen Einsatz.
Gerade bei Pedelecs wirken im Vergleich zu konventionellen Fahrrädern deutlich höhere Lasten. Höhere Fahrzeugmassen, stärkere Bremsverzögerungen, veränderte Lastkollektive sowie eine intensivere Nutzung führen zu einer erheblich höheren zyklischen Beanspruchung sicherheitsrelevanter Bauteile. Diese zusätzlichen Belastungen müssen bei Konstruktion, Werkstoffwahl, Auslegung und Prüfung zwingend berücksichtigt werden. Eine Übertragung klassischer Fahrradkonstruktionen auf Pedelecs ohne ausreichende Systembetrachtung ist sicherheitstechnisch nicht ausreichend.
Der Gesetzgeber formuliert hierzu eine klare Erwartung:
Sicher sein muss das verwendungsfertige Produkt.
Nicht ausreichend ist der Nachweis, dass einzelne Komponenten theoretisch oder isoliert betrachtet bestimmte Prüfanforderungen erfüllen. Entscheidend ist, ob das komplette Fahrrad im vorgesehenen Einsatz über seine Lebensdauer hinweg sicher funktioniert.
Rückrufe wie dieser sind für Hersteller, Handel und Verbraucher zweifellos belastend. Sie stellen jedoch auch eine wichtige Mahnung dar. Die Branche steht in der Verantwortung, ihre Entwicklungs- und Prüfprozesse konsequent an den realen Einsatzbedingungen moderner Pedelecs auszurichten und sicherheitsrelevante Bauteile mit ausreichenden Reserven auszulegen.
Es bleibt zu hoffen, dass der vorliegende Rückruf dazu beiträgt, dass Fahrradhersteller künftig früher, systemischer und konsequenter prüfen – und damit genau das umsetzen, was das Gesetz seit Jahren fordert:
die Sicherheitsbewertung des vollständigen, verwendungsfertigen Fahrrads und nicht nur seiner Einzelkomponenten.
Quelle: PM www.velotech.de / Ernst Brust

Kommentar schreiben