Ab dem 15. Januar 2026 treten verschärfte Regelungen für die Rücknahme von Batterien und Akkus (u. a. für Pedelecs und E-Bikes) in Kraft. Wer Batterien als Hersteller, Importeur oder Markeninhaber in Verkehr bringt, trägt ab diesem Zeitpunkt die volle organisatorische und finanzielle Verantwortung für deren gesamten Lebenszyklus.
Zentrales Element ist die Anbindung an eine anerkannte Organisation für Herstellerverantwortung (OfH). Betroffene Unternehmen müssen bis zum Stichtag einen gültigen Vertrag geschlossen und alle Batterietypen gemeldet haben. Die OfH übernimmt die Finanzierung von Sammlung, Transport und Verwertung, um eine unzulässige Kostenverlagerung auf Händler oder Endkunden zu verhindern.
Rücknahme und Sicherheit
Hersteller müssen zumutbare Rückgabemöglichkeiten für Endnutzer schaffen und Servicepartner aktiv einbinden. Besonders kritisch ist der Umgang mit defekten Akkus: Hierfür sind spezielle Brand- und Transportsicherheitskonzepte zwingend erforderlich.
Kennzeichnung und Dokumentation
Neben der korrekten Kennzeichnung der Batterien müssen umfassende Informationspflichten gegenüber Kunden erfüllt werden. Zudem ist eine revisionssichere Dokumentation der Mengenmeldungen sowie der Recycling- und Verwertungsquoten vorgeschrieben, um der staatlichen Marktüberwachung jederzeit standzuhalten.
Folgen bei Nichtbeachtung
Wer die OfH-Anbindung ab dem 15.01.2026 nicht nachweisen kann, riskiert empfindliche Bußgelder, Vertriebsverbote oder Rückrufanordnungen. Das Inverkehrbringen der Produkte gilt in diesem Fall als unzulässig.
Quelle: Ernst Brust / www.velotech.de

Kommentar schreiben