
Der Wirtschaftsverband Zukunft Fahrrad hat eine deutliche Botschaft an das Verkehrsministerium und die Landesministerien für Verkehr gesandt: Fahrrad bleibt Fahrrad und darf nicht mit E-Scootern gleichgestellt werden. Anlass ist die geplante Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKF), die zwar lobenswerte Ziele wie rechtliche Vereinfachungen und verbesserte Verkehrssicherheit verfolgt, jedoch in einem entscheidenden Punkt über das Ziel hinausschießt.
„E-Scooter und Fahrräder sind nicht das Gleiche, und sie werden sehr verschieden genutzt“, erklärt Wasilis von Rauch, Geschäftsführer von Zukunft Fahrrad. Er betont die grundlegenden Unterschiede: Fahrräder sind eine zentrale Säule der aktiven Mobilität mit nachweislich positiven gesundheitlichen, ökologischen und ökonomischen Effekten. E-Scooter hingegen sind rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft und ihre Nutzung unterscheidet sich maßgeblich. Diese Diskrepanz müsse sich auch in der Straßenverkehrsordnung widerspiegeln.
Ein praktisches Beispiel für die unterschiedlichen Auswirkungen ist das Gehweg-Parken von Sharing-Scootern, das wiederholt zu Problemen führt. Beim Bikesharing hingegen treten derartige Schwierigkeiten kaum auf. Zudem hebt von Rauch den hohen Nutzen von Bikesharing für die urbane Mobilität hervor, da es günstig ist und zunehmend genutzt wird. Die Gefahr, stationsloses Bikesharing durch eine pauschale Gleichstellung zu verhindern, würde „Konflikte an anderen Stellen verschärfen“, so von Rauch. Er plädiert für klare Regeln für Elektrokleinstfahrzeuge, die es Kommunen ermöglichen, bedarfsgerechte Entscheidungen zu treffen, warnt aber eindringlich vor pauschalen Einschränkungen für Bikesharing.
Mehr Informationen unter https://zukunft-fahrrad.org/

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