
Die Schweiz führt ab Juli 2025 neue Regelungen für E-Bikes ein und schafft dabei eine neue Fahrzeugklasse, die speziell auf zweispurige E-Cargo-Bikes zugeschnitten ist. Diese Anpassung, basierend auf der ASTRA-Tabelle, soll für mehr Klarheit und Sicherheit im Umgang mit den verschiedenen Typen von E-Fahrrädern sorgen.
Neue Kategorie: Schwere Motorfahrräder im Fokus
Die bedeutendste Neuerung ist die Einführung der Klasse „Schwere Motorfahrräder“. Diese betrifft insbesondere zweispurige Cargobikes mit Tretunterstützung, die eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreichen können. Für diese Fahrzeuge gelten nun folgende Merkmale und Pflichten:
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Tretunterstützung: Bis 25 km/h
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Maximalgewicht: Bis 450 kg
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Motorleistung: ≤ 2 kW
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Zulassungspflichtig: Ja
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Führerausweispflicht: Kategorie M
Es ist wichtig zu beachten, dass diese neue Kategorie nicht die schnellen S-Pedelecs mit Unterstützung bis 45 km/h betrifft.
Anpassungen bei schnellen Motorfahrrädern (S-Pedelecs)
Die bestehende Kategorie der „Schnellen Motorfahrräder“ wird präzisiert, bleibt aber im Wesentlichen für S-Pedelecs relevant. Ihre Merkmale sind:
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Tretunterstützung: Bis 45 km/h (S-Pedelecs)
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Motorleistung: ≤ 1 kW
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Maximalgewicht: ≤ 200 kg
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Zulassungspflichtig: Ja, inklusive Kontrollschild
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Führerausweispflicht: Kategorie M, erforderlich ab 14 Jahren
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Anzahl Räder: Nur einspurig
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Verkehrsregelung: Grundsätzlich wie Radfahrende, jedoch mit spezifischen Ausnahmen.
„Besonders im Fokus steht die neu eingeführte Fahrzeugklasse schwerer Motorfahrräder, die zweispurige E-Cargo-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h und bis 450 kg Gesamtgewicht betrifft. S-Pedelecs mit Unterstützung bis 45 km/h sind weiterhin der Klasse schnelle Motorfahrräder zugeordnet“, fasst die Situation zusammen.
Die Schweiz reagiert mit diesen verschärften Regelungen auf die zunehmende Vielfalt und das steigende Gewicht von E-Bikes, vorwiegend im Bereich der Lastenräder, um eine klare Einordnung und sichere Nutzung im Straßenverkehr zu gewährleisten. Fachhändler und E-Bike-Nutzer sollten sich mit den neuen Bestimmungen vertraut machen, um alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Quelle: www.velotech.de - Ernst Brust

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