Schweiz verschärft E-Bike-Regeln: Neue Klasse für schwere Cargobikes ab Juli 2025

Schweiz verschärft E-Bike-Regelungen ab Juli 2025 – Neue Fahrzeugklasse eingeführt ©
Schweiz verschärft E-Bike-Regelungen ab Juli 2025 – Neue Fahrzeugklasse eingeführt ©

Die Schweiz führt ab Juli 2025 neue Regelungen für E-Bikes ein und schafft dabei eine neue Fahrzeugklasse, die speziell auf zweispurige E-Cargo-Bikes zugeschnitten ist. Diese Anpassung, basierend auf der ASTRA-Tabelle, soll für mehr Klarheit und Sicherheit im Umgang mit den verschiedenen Typen von E-Fahrrädern sorgen.

Neue Kategorie: Schwere Motorfahrräder im Fokus

Die bedeutendste Neuerung ist die Einführung der Klasse „Schwere Motorfahrräder“. Diese betrifft insbesondere zweispurige Cargobikes mit Tretunterstützung, die eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreichen können. Für diese Fahrzeuge gelten nun folgende Merkmale und Pflichten:

  • Tretunterstützung: Bis 25 km/h

  • Maximalgewicht: Bis 450 kg

  • Motorleistung: ≤ 2 kW

  • Zulassungspflichtig: Ja

  • Führerausweispflicht: Kategorie M

Es ist wichtig zu beachten, dass diese neue Kategorie nicht die schnellen S-Pedelecs mit Unterstützung bis 45 km/h betrifft.

 

Anpassungen bei schnellen Motorfahrrädern (S-Pedelecs)

Die bestehende Kategorie der „Schnellen Motorfahrräder“ wird präzisiert, bleibt aber im Wesentlichen für S-Pedelecs relevant. Ihre Merkmale sind:

  • Tretunterstützung: Bis 45 km/h (S-Pedelecs)

  • Motorleistung: ≤ 1 kW

  • Maximalgewicht: ≤ 200 kg

  • Zulassungspflichtig: Ja, inklusive Kontrollschild

  • Führerausweispflicht: Kategorie M, erforderlich ab 14 Jahren

  • Anzahl Räder: Nur einspurig

  • Verkehrsregelung: Grundsätzlich wie Radfahrende, jedoch mit spezifischen Ausnahmen.

„Besonders im Fokus steht die neu eingeführte Fahrzeugklasse schwerer Motorfahrräder, die zweispurige E-Cargo-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h und bis 450 kg Gesamtgewicht betrifft. S-Pedelecs mit Unterstützung bis 45 km/h sind weiterhin der Klasse schnelle Motorfahrräder zugeordnet“, fasst die Situation zusammen.

 

Die Schweiz reagiert mit diesen verschärften Regelungen auf die zunehmende Vielfalt und das steigende Gewicht von E-Bikes, vorwiegend im Bereich der Lastenräder, um eine klare Einordnung und sichere Nutzung im Straßenverkehr zu gewährleisten. Fachhändler und E-Bike-Nutzer sollten sich mit den neuen Bestimmungen vertraut machen, um alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

 

Quelle: www.velotech.de - Ernst Brust


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