Dienstradleasing ab sofort für kommunale Angestellte möglich

Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften haben sich im Zuge ihrer Tarifverhandlungen darauf geeinigt, dass künftig auch Angestellte von Kommunen Dienstfahrräder und Dienst-E-Bikes per Gehaltsumwandlung beziehen können. Die Neuregelung betrifft rund 1,5 Millionen Beschäftigte.

© JobRad, jobrad.org
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Angestellte von Kommunen können ab sofort im Zuge einer Dienstradnutzung Bestandteile ihres monatlichen Bruttoentgelts wandeln. Diese tarifvertragliche Anpassung ist Teil des gestern von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften beschlossenen Tarifkompromisses (siehe untenstehender Link). Da der entsprechende Passus eine besondere Regelung für die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände ist, gilt er nicht für Tarifbeschäftigte auf Bundesebene. Damit betrifft die Neuregelung rund 1,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst.

Rund 1,5 Millionen Beschäftigte können profitieren

„Auch, wenn von der Öffnung des Tarifvertrags noch nicht alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst profitieren, ist die gestrige Einigung ein echter Durchbruch“, erklärt JobRad-Geschäftsführer Holger Tumat. „Die Tarifparteien haben damit zahlreichen Kommunen und ihren Angestellten die Option Dienstradleasing – mit all ihren Vorteilen – eröffnet. JobRad arbeitet bereits seit vielen Jahren mit kommunalen Arbeitgebern zusammen. Wir freuen uns sehr darauf, dieser Kundengruppe ab sofort noch umfassendere Angebote machen zu können.“

Hier das Einigungspapier in der Tarifverhandlung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen: https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2020/201025_einigungspapier.pdf.


Über JobRad®
Die JobRad GmbH ist Marktführer im Dienstradleasing und bringt seit mehr als zehn Jahren Menschen aufs Rad. Als Mobilitätsdienstleister organisiert JobRad mit einer digitalen Portallösung unkompliziert und kostenneutral die Dienstradüberlassung zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern: Angestellte suchen sich ihr Wunschrad beim Fachhändler oder online aus – alle Hersteller und Marken sind möglich. Der Arbeitgeber least das Dienstrad und überlässt es dem Mitarbeiter zur beruflichen und privaten Nutzung. Bezieht der Mitarbeiter das Fahrrad oder E-Bike per Gehaltsumwandlung, profitiert er von einer steuerlichen Förderung (0,25 %-Regel) und spart gegenüber einem herkömmlichen Kauf bis zu 40 Prozent. Ein arbeitgeberfinanziertes JobRad ist für den Mitarbeiter sogar kosten- und steuerfrei. Über 30.000 Arbeitgeber mit mehr als drei Millionen Beschäftigten – zum Beispiel Bosch, SAP und Deutsche Bahn – setzen bereits auf JobRad als nachhaltiges Mobilitätskonzept, das Talente anzieht, Mitarbeiter fit hält und die Umwelt schützt.