0,25%-Regel muss auch für Fahrräder und E-Bikes gelten

Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität - 0,25%-Regel muss auch für Fahrräder und E-Bikes gelten
Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität - 0,25%-Regel muss auch für Fahrräder und E-Bikes gelten

Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 will der Bund das Leasing von Elektrodienstfahrzeugen fördern. Dafür hat der Bundestag in der vergangenen Woche das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ beschlossen. Darin wird die Bemessungsgrundlage für die Versteuerung von Elektrodienstfahrzeugen von bisher 0,5% auf 0,25% nochmals halbiert. Diese Regelung soll ab dem 01. Januar 2020 gelten.

 

Dienstfahrräder- bzw. E-Bikes werden jedoch nicht erwähnt. Der Zweirad-Industrie-Verband fordert deshalb, dass auch Fahrräder und E-Bikes schnell in diese Regelung einbezogen werden, damit auch radelnde Berufstätige von der Maßnahme profitieren können. Bereits bei der Anpassung des Steuersatzes auf 0,5% Anfang dieses Jahres blieben Fahrräder zunächst unberücksichtigt. Jetzt sind die obersten Finanzbehörden der Länder erneut gefragt, um den bestehenden Steuererlass entsprechend anzupassen.

 

Die Umweltbilanz von Fahrrädern- und E-Bikes ist weitaus besser, als die von Elektroautos. Geht es der Bundesregierung also um Klimaschutz und Luftreinhaltung, so sendet sie mit der Neuregelung falsche Signale in Richtung der Arbeitgeber. Das Dienstrad ist eine kostengünstigere und klimafreundlichere Alternative zum Dienstwagen und hilft dabei, das Verkehrsaufkommen durch Pkw auf den Straßen zu entlasten.

 

Darüber hinaus wurde eine Sonderabschreibung für kleine und mittlere Elektrolieferfahrzeuge beschlossen, die einmalig 50% der Anschaffungskosten beträgt. Sie soll von 2020 bis 2030 gewährt werden und auch für E-Lastenfahrräder mit einem Mindest-Transportvolumen von einem Kubikmeter und einer Nutzlast von mindestens 150 Kilogramm gelten. Der ZIV begrüßt diese Regelung sehr. Auch hier wurde das Thema Fahrrad im ersten Entwurf vergessen und fand erst nach Kritik mehrerer Verbände seinen Weg in das Gesetz.

 

 

Internet: www.ziv-zweirad.de  I  www.pro-fahrrad.de