Öffentliche Erklärung von Martin Maes zum Doping-Vorfall

Bildquelle: https://www.gtbicycles.com/eur_de/riders/
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Am 21. Mai 2019 wurde der Fahrer Martin Maes des Teams GT Factory Racing von der Cycling Anti-Doping Foundation (CADF) über einen negativen analytischen Befund (Adverse Analytical Finding – AAF) für eine verbotene Substanz informiert. In seinen Proben aus der ersten Runde der Enduro-Weltserie (EWS) in Neuseeland und der zweiten Runde der EWS in Tasmanien im März 2019 wurde ein hoher Wert des Arzneistoffs Probenecid nachgewiesen.

Probenecid befindet sich auf der Liste der verbotenen Substanzen und Methoden des internationalen Radverbands UCI. Das Probenecid und ein verwandtes Antibiotikum wurden von einem offiziellen Rennarzt bei der Neuseeland Enduro zur Unterstützung der Behandlung einer schweren Infektion in Martins Bein verschrieben.

 

Der offizielle Rennarzt erklärt: 

„Martin hatte eine Unterschenkelverletzung erlitten, die sich während seiner Teilnahme an der Neuseeland Enduro (8. – 10. März 2019) zu einer schweren Infektion entwickelte. Die Infektion verschlechterte sich trotz der verabreichten Antibiotika-Standarddosen und sie hatte das Potential, lebensbedrohlich zu werden. Die Ärzte der Neuseeland Enduro entschieden sich dafür, Probenecid zu verabreichen, das häufig zur Erhöhung des Blutspiegels von Antibiotika des Typs Penicillin verschrieben wird, und es erwies sich bei der Behandlung von Martins Infektion als effektiv. Es ist ein allgemeiner Bestandteil aller unserer Praktiken, dieses Arzneimittel bei schweren Infektionen zu verabreichen.

 

„Zu dem Zeitpunkt war weder dem freiwilligen medizinischen Team noch Martin bewusst, dass sich Probenecid auf der Liste der verbotenen Substanzen befindet. Es hat keine leistungssteigernden Wirkungen, und tatsächlich war Martins Leistung in den folgenden Wochen aufgrund der Schwere der Infektion wahrscheinlich beeinträchtigt.“

– Dr. Tom Jerram MBChB (Hons) FACEM Notfallmediziner und freiwilliger ärztlicher Direktor der Neuseeland Enduro. Die vollständige Erklärung von Dr. Jerram finden Sie hier.

 

Am 1. Juni 2019 wurde Martins Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für therapeutische Zwecke (Therapeutic Use Exemption – TUE) abgelehnt. Das TUE-Komitee der CADF erkannte zwar an, dass Probenecid aus rein medizinischen Gründen angewendet wurde und dass es die Leistung Martins nicht zusätzlich gesteigert hatte, lehnte den Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für therapeutische Zwecke aber trotzdem ab.

 

Mit dem Verständnis, dass weder er noch das Team irgendwelche Maßnahmen ergriffen hatten, die gegen Anti-Doping-Regeln oder -Vorschriften verstoßen, unterstützt das Team GT Fatory Racing Martin Maes in dieser Situation in vollem Umfang. Im Gegenteil – Martin hatte sich bei den offiziellen Rennärzten erkundigt, ob die Mittel, die sie ihm verabreicht hatten, von einem UCI-Athleten eingenommen werden dürfen und die Rennärzte erfüllten ihre ärztliche Verantwortung bei der Behandlung einer lebensbedrohenden Infektion in Martins Bein.

 

GT Factory Racing hat sich zum Ziel gesetzt, ein Umfeld zu schaffen und zu fördern, in dem die Fahrer unter Einhaltung aller Regeln und Vorschriften des Sportverbands ihre bestmögliche Leistung erbringen können. GT investiert in Teams und Athleten aus Liebe zum Sport, und Radrennfahren ist eine gute Möglichkeit, sich mit der leidenschaftlichen Fangemeinde zu verbinden.

 

Alle Teams und Fahrer von GT wissen, dass die Unterstützung an strenge Anforderungen bezüglich der im Sport geltenden Regeln und Vorschriften gebunden ist. Aus diesem Grund wird Martin das Urteil des UCI akzeptieren.

 

„Im Moment bin ich sprachlos. Seit 2013 habe ich mein gesamtes Leben dem Radfahren und Radrennfahren gewidmet. Ich habe so hart trainiert, um meinen Traum wahr werden zu lassen. Eine infizierte Wunde musste notfallmäßig behandelt werden und wir haben die Verschreibung des Arztes nicht genau geprüft. Es ist allein unser Fehler. Jetzt muss ich mich mit der Situation abfinden, noch härter als je zuvor trainieren und bald zurückkommen, um diese Frustration in Freude und Leistung auf meinem Fahrrad umzuwandeln."

 

Der UCI hält sich an strenge Regeln und Vorschriften, hat aber die Umstände vollständig anerkannt und dass es sich nicht um einen vorsätzlichen Verstoß gegen die Anti-Doping-Regeln handelte. In der Folge wird Martin für den Zeitraum von neunzig Tage vom Rennbetrieb ausgeschlossen. Er wird für die Runden 1 und 2 der EWS disqualifiziert und muss eine Strafe in Höhe von 2.500 CHF bezahlen. Auf seinen Sieg und die Ergebnisse aus dem EWS-Rennen in Madeira ergeben sich keine Auswirkungen, da seine Dopingprobe bei dieser Veranstaltung negativ war.

 

Martin ist und bleibt ein Verfechter des sauberen und fairen Rennsports. Er wird stärker als zuvor in die Saison zurückkehren. In der Zwischenzeit wird er neben seinen Kollegen stehen und sie während der nächsten Veranstaltungen der Enduro-Weltserie unterstützen.

 

Quelle: PM Cycling Sports Group

 

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