
Das Bundesverkehrsministerium hat einen überarbeiteten Referentenentwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) vorgelegt, der weitreichende Auswirkungen auf das E-Scooter- und Fahrrad-Sharing haben könnte.
Kernpunkt des Entwurfs ist das geplante Verbot, geteilte E-Scooter und Fahrräder künftig ohne Weiteres auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen abzustellen. Die Maßnahme, die von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder ergänzt wurde und auf einen Vorschlag seines Vorgängers Volker Wissing zurückgeht, polarisiert bereits die betroffenen Interessengruppen.
Die beabsichtigte Neuregelung ist Teil eines umfassenderen Gesetzespakets, das weitere Anpassungen im Straßenverkehrsrecht vorsieht. Sie reagiert auf die zunehmende Problematik chaotisch abgestellter E-Tretroller und Fahrräder, die insbesondere in dicht besiedelten Innenstädten immer wieder zu Beschwerden über die Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung auf Gehwegen geführt haben.
Die Reaktionen auf den Referentenentwurf fallen jedoch kontrovers aus:
Kritik der Sharing-Anbieter: Die "Plattform Shared Mobility", der führenden Verleiher wie Voi, Lime, Uber und Bolt angehören, warnt eindringlich vor massiven wirtschaftlichen Auswirkungen. Eine pauschale Einschränkung der Abstellmöglichkeiten könnte das Angebot an Mikromobilität unattraktiver machen und somit der angestrebten Verkehrswende entgegenstehen, die auf eine Stärkung nachhaltiger Alternativen zum privaten Pkw abzielt.
Kritik der Fußgängerlobby: Allerdings hält die Fußgängerlobby die vorgeschlagenen Maßnahmen für unzureichend. Sie bemängelt, dass der öffentliche Raum nach wie vor zu stark von Fahrzeugen dominiert werde und fordert weitergehende Schritte zur Rückeroberung der Gehwege für Fußgänger.
Die Debatte verdeutlicht den Spagat, den die Politik hier leisten muss: Einerseits die Notwendigkeit, den öffentlichen Raum für alle Verkehrsteilnehmer sicherer und zugänglicher zu gestalten, andererseits das Bestreben, moderne und nachhaltige Mobilitätsformen wie das E-Scooter-Sharing zu fördern.
Die konkrete Umsetzung der Regelung ist indes noch offen und Gegenstand laufender Abstimmungen. Es bleibt unklar, ob Kommunen künftig verpflichtet werden, spezifische Abstellzonen einzurichten, oder ob die Anbieter von Shared Mobility verstärkt technische Lösungen wie Geofencing einsetzen müssen, um das Abstellen außerhalb erlaubter Bereiche zu verhindern.
Der Referentenentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung. Eine Verabschiedung noch im Laufe des Jahres 2025 gilt als möglich, was die Dringlichkeit des Themas unterstreicht und einen baldigen Rahmen für die Nutzung und das Abstellen von E-Scootern und Shared Bikes schaffen würde. Die weitere Entwicklung wird mit Spannung erwartet, da sie maßgeblich die Zukunft der Mikromobilität in deutschen Städten beeinflussen wird.
Quelle: www.velotech.de - Ernst Brust

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