Lease a Bike optimiert Rundum-Schutz-Pakete

Der Dienstradleasinganbieter Lease a Bike hat seine Leistungen optimiert und sichert damit seine Kundschaft bei Leasinggeschäften noch  umfangreicher ab. So schützen die neuen Rundum-Schutz-Pakete Leasingnutzende noch  besser vor zusätzlichen Ausgaben bei plötzlich und unvorhersehbar eingetretenen  Beschädigungen und Zerstörungen am Leasingobjekt oder am geleasten Zubehör. Darüber  hinaus hat Lease a Bike die Zuschüsse für Verschleißreparaturen erhöht. Von den drei 

optimierten Rundum-Schutz-Paketen Basis, Premium und All-Inclusive profitieren alle  Angestellten, die nach dem 1. September einen Dienstradleasingvertrag über Lease a Bike  abschließen.

Die neuen Rundum-Schutz-Pakete von Lease a Bike schützen seine Kundschaft unter anderem  vor Diebstahl und anderweitigen Schäden, welche durch Verschleiß, eigenes Verschulden oder  Fremdeinwirkungen entstehen können. Neben dem bisherigen Diebstahl- und Schadenschutz  beinhalten die angepassten Pakete jetzt auch eine jährliche Inspektion des Dienstrads sowie  eine europaweite Mobilitätsgarantie inklusive 24/7 Pannenhilfe. Angestellte profitieren  zudem von der Rücknahmegarantie und dem Ratenausfallschutz.

Was ist neu?

Die bisherigen Pakete Basis, Standard und Premium werden durch die optimierten Rundum-Schutz-Pakete Basis, Premium und All-inclusive abgelöst. Infolgedessen hat Lease a Bike die  Zuschüsse für Verschleißreparaturen erhöht: Lease a Bike übernimmt notwendige  Reparaturen aufgrund von Abnutzungen im Rahmen des All-inclusive-Paketes ohne  Budgetgrenze, im Paket Basis bis 75 Euro und im Paket Premium bis 200 Euro jährlich. Der  Dienstradleasinganbieter ergänzte zudem viele weitere Absicherungsmaßnahmen in den  Paketen. Von den neuen Leistungen profitieren alle Angestellten, die ab September 2022  einen neuen Dienstradleasingvertrag abschließen. Bereits abgeschlossene Verträge und  Rundum-Schutz-Pakete bleiben bestehen.

 

Weiterhin keine Selbstbeteiligung und keine Bagatellgrenze

Die Liste an möglichen unvorhersehbar eingetretenen Beschädigungen und Zerstörungen am geleasten Objekt und Zubehör ist lang. Darunter fallen Diebstahl, Vorsatz Dritter, Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler, Naturkatastrophen usw. Solche Ereignisse kann die Lease a Bike-Kundschaft durch die Rundum-Schutz-Pakete abdecken lassen und sorglos ihr geleastes Fahrrad nutzen. Dabei besteht für die Dienstradfahrenden keine 

Selbstbeteiligung und auch keine Grenze bei Bagatellschäden. 

Optimale Absicherung mit der Europaweiten Mobilitätsgarantie

Auch die Leistungen der Mobilitätsgarantie wurden verbessert: Neben einer 24-StundenService-Hotline werden den Dienstradnutzenden auch eine Pannenhilfe vor Ort inklusive  Fahrrad-Abschleppdienst, die Organisation der Weiter- oder Rückfahrt nach einem Unfall  sowie ein Ersatzfahrrad bei einer Panne geboten. Zudem werden ein Notfall-Bargeld bei  Fahrradtouren im Ausland sowie Fahrradwerkstätten in der Nähe durch ein flächendeckendes,  qualifiziertes Dienstleistungsnetzwerk vermittelt.

 

Absicherung durch den Ratenausfallschutz

Das Störfallmanagement wurde durch Lease a Bike ebenfalls in den Rundum-Schutz-Paketen  erweitert: Der Ratenausfallschutz greift, wenn Angestellte aus der Lohnfortzahlung – durch  bspw. Inanspruchnahme des Krankengeldes oder der Elternzeit – fallen. Lease a Bike  übernimmt in solchen Fällen die Leasingraten für maximal zwölf Monate. Bei einem internen  Wechsel des Dienstradnutzenden sorgt der Leasinganbieter für eine  Namensumschreibung  und unterstützt bei der Abwicklung einer vorzeitigen Auflösung des Leasingvertrages durch 

das Unternehmen. Bei einem Unternehmenswechsel eines Angestellten kann der Leasingvertrag auch auf das neue Unternehmen überschrieben werden, vorbehaltlich einer Bonitätsprüfung. Die Räder können ab dem 7. Monat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kostenneutral zurückgegeben werden.

 

Wer mehr zum Dienstradleasing wissen möchte, kann sich auf www.lease-a-bike.de informieren.