Umgang mit dem E-Scooter: Lernen wie Fahrradfahren

Zwei Jahre nach ihrer Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr sind E-Scooter aus vielen Großstädten nicht mehr wegzudenken. Die Fahrt mit einem Elektro-Roller ist allerdings nicht ganz ungefährlich, wie eine vorläufige Auswertung des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2020 zeigt. Bei den bundesweit erfassten 2.155 Unfällen mit Personenschaden wurden fünf Menschen getötet, 386 schwer und 1.907 leicht verletzt.

Viele Alleinunfälle mit dem E-Scooter — Übung macht den Meister / Bild: Janik Lipke auf Pixabay
Viele Alleinunfälle mit dem E-Scooter — Übung macht den Meister / Bild: Janik Lipke auf Pixabay

Die Sachverständigen von DEKRA empfehlen E-Roller-Novizen, vor der ersten Fahrt im Straßenverkehr sich in einem geschützten und wenig befahrenen Bereich mit dem Gefährt vertraut zu machen. „E-Scooter fahren muss man lernen wie Fahrradfahren, denn auch hier macht Übung den Meister“, sagt Luigi Ancona, Unfallforscher bei DEKRA.


In der Praxis fehlt aber offenbar vielen Nutzern die nötige Sicherheit im Umgang mit dem Elektro-Roller: Darauf deutet ein auffällig hoher Anteil von Alleinunfällen (43 Prozent) hin, die sich ohne Einwirkung anderer ereignen. Als Hauptschuldige aller Unfälle nennt die Statistik zu 71 Prozent die Fahrer der E-Scooter.

Alkoholeinfluss und falsche Straßenbenutzung nennt die Statistik als häufigstes Fehlverhalten.


Die Experten erinnern daran, dass bei der Nutzung von E-Scootern wie bei Pkw-Fahrern ein Alkoholgrenzwert von 0,5 Promille gilt. In der Probezeit und unter 21 Jahren ist Alkohol sogar völlig tabu, es gilt die Null-Promille-Grenze. Bei Verstößen drohen schon beim ersten Verstoß meist 500 Euro Bußgeld, vier Wochen Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.


Die Fahrt auf dem E-Roller ist schon ab einem Alter von 14 Jahren ohne Führerschein erlaubt, doch die Fahrer sollten die wichtigsten Verkehrsregeln kennen. Im Prinzip gelten die gleichen Regeln wie für Fahrradfahrer. Es müssen Fahrradwege oder Schutzstreifen genutzt werden, fehlen sie, muss auf die Fahrbahn gewechselt werden. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu, sofern nicht ausdrücklich freigegeben. Wie fürs Fahrradfahren empfehlen die Unfallforscher einen Helm zu tragen, um besser vor schweren Kopfverletzungen geschützt zu sein. Wichtig außerdem: Für die Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum ist ein Versicherungskennzeichen vorgeschrieben. Verstöße werden als Straftat geahndet.

 

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