Die Verbände der Fahrradwirtschaft und die Radverkehrsverbände wenden sich in einem offenen Brief an die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsident*innen, um die Öffnung des Fahrradfachhandels zu fordern.
MASSNAHMENPAPIER
Geregelter Verkauf in Fahrrad-Fachgeschäften
Die deutsche Fahrradwirtschaft schlägt folgende Regeln und Maßnahmen vor, um den Verkauf in Fahrradgeschäften unter sicheren Bedingungen zu ermöglichen. Grundsätzlich gelten die Regelungen und Erlasse der Bundesländer.
Bedingungen
• Das Fachgeschäft bleibt für Publikumsverkehr geschlossen.
• Der Zutritt ist ausschließlich nach Aufforderung möglich.
• Der Zutritt für Personen mit Symptomen ist untersagt.
• Beratung von Einzelpersonen oder Paaren nur mit Termin.
• Begrenzte Anzahl gleichzeitiger Beratungen pro Verkaufsraum je nach Größe.
• Beratung erfolgt ausschließlich an Kunden mit Bedarf.
• Beratung nur von Kunden, die ihre Einwilligung zur Speicherung der Kontaktdaten geben.
Schutzmaßnahmen
• Nur Kartenzahlung oder Überweisung / EC-Cash Geräte werden nach jeder Nutzung desinfiziert.
• Beachtung der Abstands- und Hygienevorschriften.
• Flächen für Kunden und Verkäufer in der Beratung werden ausgewiesen.
• Griffe der Räder werden mit Schutzfolie überzogen/nach jeder Verwendung desinfiziert.
Jedes Geschäft erstellt einen Ablaufplan zur Umsetzung der Bedingungen und
Schutzmaßnahmen und dokumentiert die Einhaltung.