KassenSichV: Die Frist ist abgelaufen

Entspricht das Kassensystem noch den gesetzlichen Vorgaben?
Entspricht das Kassensystem noch den gesetzlichen Vorgaben? (c) VeloData

Wer die Anforderungen an die KassenSichV nicht erfüllt, bekommt großen Ärger mit dem Finanzamt. Es wird deshalb eindringlich vor einigen immer noch im Umlauf befindlichen Kassen gewarnt, die Bons stornieren können. 

 

Am Montag, 31.08.2020, endete in fünf Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen) die Frist zur verbindlichen Bestellung einer TSE. In einigen Bundesländern muss der Softwarehersteller schriftlich und verbindlich bestätigen, bis wann genau die TSE eingebaut beziehungsweise in Betrieb genommen wird. Bereits seit 1.1.2020 dürfen Kassen, die die Anforderungen der KassenSichV zum 30.9.2020 nicht erfüllen können, weder beworben noch verkauft werden. Unklar ist die Vorgehensweise bei sogenannten Cloud-TSE-Lösungen. Eine Cloud-TSE befindet sich nicht in der Verkaufsstelle, sondern bei einem Anbieter eines entsprechenden Online-Services.

Die bundesweite Nichtbeanstandungsregelung des BMF zur KassenSichV (DSFinV-K und TSE) und läuft zum 30.9.2020 aus. Diese gilt nicht nur für Kassen, sondern auch für alle Warenwirtschaftssysteme mit Barverkaufsfunktion. Zwar haben viele Bundesländer die Nichtbeanstandung der Nutzung elektronischer Kassensysteme ohne zertifizierte TSE bis 31.03.2021 verlängert. Aber um von der Fristverlängerung profitieren zu können, müssen die Händler je nach Bundesland unterschiedliche Bedingungen erfüllen. In jedem Fall sollten die Steuerberater/in den Einzelfall prüfen und notwendige Anträge stellen.

 

Nicht ohne lokale Technische Sicherheitseinrichtung TSE

Mit der reinen Kassenlösung vKasse und der Warenwirtschaft vLager bietet Velodata seit geraumer Zeit eine lokale Technische Sicherheitseinrichtung TSE an. Damit ist der Fachhändler gegenüber der Finanzverwaltung sofort auf der sicheren Seite.  Im Merkblatt KassenSichV.pdf, das Velodata erarbeitet hat, kann man sein Kassensystem schnell prüfen. Die lokale TSE (einmalig 250 Euro) ist für 5 Jahre zertifiziert und es gibt keine laufenden Mehrkosten. Laut Velodata hat eine lokale TSE viele Vorteile. Allerdings gibt es zurzeit weder einen TSE-Cloud-Anbieter mit fertig zertifizierter Lösung noch kann jemand langfristig feste Kosten zusichern.

 

Vor diesem Hintergrund warnt die Datev eindringlich vor einigen immer noch im Umlauf befindlichen Kassen die Bons stornieren können: „Findet also der Betriebsprüfer seinen Umsatz nun gemäß seines Kontrollmaterials, seines eigenen Kassenbons oder dem des anderen Finanzbeamten, den er bekommen hat (derartige Bons werden im Finanzamt in aufgestellten Sammelboxen gesammelt) nicht, spricht dies für eine Manipulation“

 

Dem Wortlaut der Meldung nach ist es bei der geplanten Verwendung einer Cloud-TSE ausreichend, nachzuweisen, dass diese noch nicht verfügbar ist. Bei einem vollständig in der Cloud laufendem Kassen- oder Warenwirtschaftsystem ist eine TSE-Cloud-Lösung naheliegend und glaubhaft. Wie die Finanzbehörden bei einer Kontrolle allerdings reine Schutzbehauptungen erkennen wollen, ist noch unklar. Es können auch hier konkrete Nachweise seitens der Finanzbehörde über den geplanten Einsatz verlangt werden.