Verwendung der Marke KTM exklusiv für KTM Fahrrad

Seit 2017 setzt sich die KTM Fahrrad GmbH (Eigentümerin Frau Urkauf-Chen) gerichtlich bezüglich der Verwendung der Marke KTM im Fahrradbereich mit Pierer Mobility AG ehemals KTM Industrie AG und ihrem Vorstand Stefan Pierer auseinander. Die Gerichte haben entschieden, dass die Verwendung der Marke KTM in der Fahrradbranche exklusiv und weltweit und ewig der KTM Fahrrad GmbH vorbehalten ist.

Am 19.2.2019 entschied das Landesgericht Wels, dass die KTM Industries AG, solange die Firma direkt oder indirekt an einem in der Fahrradbranche tätigen Unternehmen beteiligt ist, innerhalb drei Monaten ihren Namen ändern müsse.

 

Konkret führte das Gericht aus:

Die KTM Industries AG ist verpflichtet, in der Folge den Firmennamen und/oder die Internetdomain so zu ändern, dass darin kein Zeichen mit der Buchstabenfolge „KTM“ mehr enthalten ist. Dies gilt solange sie direkt oder indirekt an einem Unternehmen beteiligt ist, das in der Fahrradbranche tätig ist.

Wobei laut mehreren rechtskräftigen Urteilen der Begriff „Fahrradbranche“ alle oder einzelne der nachfolgenden Tätigkeiten umfasst: Die Herstellung, die Bewerbung und/oder den Vertrieb von Fahrrädern, einschließlich solcher mit Elektromotoren (inkl. S-Pedelecs), von Fahrradbestand- und Ersatzteilen sowie von Fahrradzubehör und Fahrradbekleidung etc.

 

Dieses Urteil ist nach Erledigung einiger Rechtsmittel seit Mai 2020 rechtskräftig.

 

Dabei führte das Landesgericht Wels am 19.2.2019 noch weiter aus:

Pierer sowie die KTM Industries AG (bzw. nun die Pierer Mobility AG) hat es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, solange die Firma direkt oder indirekt an einem in der Fahrradbranche tätigen Unternehmen beteiligt ist, das Zeichen „KTM“ in der Fahrradbranche zu verwenden, wenn eine solche Verwendung zur Bewerbung von Produkten eines in der Fahrradbranche tätigen Unternehmens führen kann. In welcher Art auch immer. Dies gilt auch für jegliche Marketing- Aktivitäten insbesondere für Pressekonferenzen, Pressemitteilungen und öffentlichen Präsentationen.

Dies gilt auch - selbst wenn dazu wahrheitsgemäß - Beteiligungsverhältnisse dargestellt werden.

 

Fazit:

Die Marke KTM darf in der Fahrradbranche in welcher Art auch immer exklusiv von und für KTM Fahrrad GmbH verwendet werden, weltweit und ewig.