ZIV: Bundesrat mit neuen Vorschriften

© Michael Wagner
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Wie der Zweirad-Industrie-Verband ZIV berichtet, hat der Deutsche Bundesrat am Freitag, den 10. März, die 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Anforderungen an Fahrräder und E-Bikes in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind nun neu gefasst und an den Stand der Technik angepasst.

 

Neben der rechtlichen Gleichstellung von Fahrrädern und E-Bikes 25 – mit und ohne Anfahrhilfe – wurden umfangreiche Änderungen an den Vorschriften bezüglich der Fahrradbeleuchtung vorgenommen. Zukünftig dürfen Fahrradscheinwerfer und Rückleuchten mit zusätzlichen Funktionen wie Tagfahrlicht, Fernlicht und Bremslicht ausgestattet sein. Darüber hinaus sind Fahrtrichtungsanzeiger an mehrspurigen Fahrrädern oder solchen mit einem Aufbau erlaubt, bei denen das Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt ist.


Zusätzlich wurden Anforderungen an die lichttechnischen Einrichtungen an Fahrradanhängern in die StVZO aufgenommen. "Der ZIV begrüßt die vom Bundesrat verabschiedeten Änderungen der Anforderungen in der StVZO. Zukünftig können die Anbieter von Fahrrädern, E-Bikes und Beleuchtungseinrichtungen den Kunden eine ganze Reihe von neuen Funktionen anbieten, die zu einer Steigerung des Komforts und der Sicherheit beitragen", so Siegfried Neuberger, Geschäftsführer des ZIV.

 

Auf der Internetseite des Bundesrates findet man unter dem folgenden Link die entsprechenden Drucksachen zu der Verordnung(TOP 78): http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/954/tagesordnung-954.html?cms_currentView=to-chronologisch


Der Zweirad-Industrie-Verband e.V. ist die nationale Interessenvertretung und Dienstleister der deutschen und internationalen Fahrradindustrie. Dazu gehören Hersteller und Importeure von Fahrrädern, Fahrradkomponenten, Zubehör und E-Bikes.