Amazon EU S.a.r.l unterliegt im Rechtsstreit mit der Uebler GmbH

© Uebler GmbH
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Seit rund drei Jahren führt die Uebler GmbH ein selektives Vertriebsmodell mit Ausrichtung auf den stationären Fachhandel. Ein fester Bestandteil ist ein klares Lizenz-/Nutzungsmanagement für alle Firmenlogos, Schriftzüge, Produktbilder etc. der Uebler GmbH.


Obwohl Amazon keinerlei Nutzungslizenz seitens Uebler besitzt und auch nicht Mitglied des selektiven Vertriebssystems von Uebler ist, wurden Uebler-Produkte von Amazon selber angeboten. Dabei verwendete Amazon Originalbilder, die ein anderer Händler zuvor auf die Amazon Handelsplattform hochgeladen hatte. Damit verletzte Amazon eindeutig die Urheberrechte von Uebler. Im Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth (AZ 3 O 5732/13 vom 17.12.2014) folgte das Gericht vollumfänglich der Klage von Uebler und verurteilte Amazon auf strafbewehrte Unterlassung.


Das Urteil unterstreicht insbesondere auch, dass internationale Handels- und Dienstleistungsunternehmen wie die Amazon EU S.a.r.l. mit Sitz in Luxemburg sich an nationales Recht halten müssen.


Auch Uebler hat mit der gerichtlichen Klärung dieser Schuldfrage wieder eine klare Haltung bewiesen. Das Unternehmen hat sich konsequent für diese Art der Qualitätssicherung im Vertrieb entschieden. Qualität in Deutschland produzieren – beraten/testen im Fachgeschäft vor Ort – und dazu regionale Werkstattservices. Dabei verzichtet Uebler ganz bewusst auf den Vertrieb durch reine Online- oder Fernabsatzhändler.


Auch weiterhin lädt Uebler interessierte Händler ein, sich über das "Uebler SVS" (Selektives Vertriebssystem) zu informieren und bei entsprechender Eignung Partner in dieser qualitätsorientierten, nachhaltigen Händlerstruktur zu werden.


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