Zahl der E-Bikes in Privathaushalten 2021 um 1,2 Millionen gestiegen

Während der Corona-Pandemie wurden in Deutschland vermehrt Elektrofahrräder beziehungsweise E-Bikes gekauft. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, standen zum Jahresanfang 2021 in den privaten Haushalten in Deutschland rund 1,2 Millionen und damit 20 % mehr Elektrofahrräder als im Vorjahr.

Anfang 2021 standen 7,1 Millionen E-Bikes in Privathaushalten in Deutschland ©Destatis
Anfang 2021 standen 7,1 Millionen E-Bikes in Privathaushalten in Deutschland ©Destatis

So gab es Anfang 2021 rund 7,1 Millionen Elektrofahrräder in den Haushalten (Anfang 2020: 5,9 Millionen). Diese verteilten sich auf knapp 5,1 Millionen Haushalte (2020: 4,3 Millionen). Damit besaß rund jeder achte Haushalt (13 %) in Deutschland mindestens ein Elektrofahrrad. Anfang 2020 war es noch jeder neunte Haushalt (11 %).

Während 2021 in knapp zwei Dritteln (63 %) der E-Bike-Haushalte jeweils ein Exemplar stand, besaß gut jeder dritte dieser Haushalte (34 %) zwei Elektrofahrräder. Nur knapp 3 % verfügten über drei oder mehr E-Bikes.

Mit steigendem Haushaltseinkommen steigt die Ausstattung mit Gebrauchsgegenständen, so auch der Anteil der Haushalte mit Elektrofahrrad. In den Haushalten mit monatlich weniger als 2 500 Euro Haushaltsnettoeinkommen verfügte rund jeder elfte Haushalt (9 %) über ein Elektrofahrrad. In den Haushalten mit monatlich mehr als 3 500 Euro Einkommen gab es in jedem fünften Haushalt (20 %) mindestens ein Elektrofahrrad.

Insgesamt besaßen Anfang 2021 rund 30 Millionen Haushalte Fahrräder oder Elektrofahrräder. Das entsprach 79 % aller Haushalte in Deutschland.

 

Methodische Hinweise

  • Datengrundlage sind die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) 2021.
  • Ergebnisse für Haushalte, deren regelmäßiges monatliches Nettoeinkommen 18 000 Euro und mehr beträgt, bleiben in den LWR unberücksichtigt, da diese nicht beziehungsweise in viel zu geringer Zahl an der Erhebung teilnehmen.
  • In die LWR werden nach den gesetzlichen Vorgaben Haushalte von Selbstständigen (Gewerbetreibende und selbstständige Landwirte und Landwirtinnen sowie freiberuflich Tätige) nicht einbezogen.
  • Die Angaben zur Ausstattung mit Gebrauchsgütern beziehen sich auf den Stichtag 1. Januar des Erhebungsjahres.
  • Unter Elektrofahrrad beziehungsweise E-Bike werden Fahrräder mit unterstützendem Elektromotorantrieb ohne Führerscheinpflicht (Pedelecs) verstanden.

 

Quelle: https://www.destatis.de/