In der Ausgabe 11-12/2016 des Printmagazins "Velototal Business" wurden im Artikel "Der Ö.B.U.V." auf S. 34 unkorrekte Aussagen getroffen.
Dipl.-Ing. FH Andreas Zauhar von der IHK für München und Obb., öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Fahrradschäden und -bewertung, weist in drei Punkten darauf hin:
- Ausdrücklich den Zusatz „E-Bike oder Elektrofahrrad“ im Bestellungstenor besitzen mehrere deutsche öbuv Fahrradsachverständige. Das war auch schon zum Ausgabezeitpunkt Ihres Artikels so.
- „Weltweit“ ist ein fragwürdiger Ausdruck. Die Bezeichnung „ö. b. u. v.“ gibt es meines Wissens nur in Deutschland. In Österreich heißt die vergleichbare Qualifikation z. B. „gerichtlich beeidet“. Wissen Sie sicher, dass es weltweit keine vergleichbar qualifizierte Sachverständige für Elektrofahrräder gibt?
- Ein Pedelec 25 ist ein Fahrrad und fällt damit von Haus aus in das Fachgebiet von öbuv Fahrradsachverständigen*, auch ohne den Zusatz von "Elektrofahrrädern" im Bestellungstenor. Nach
Einschätzung eines IHK-Fachgremiums gilt das auch für schnelle E-Bikes, selbst wenn diese formalrechtlich in das Fachgebiet von Sachverständige für Kraftfahrzeuge fallen würden.
*: Der Einfachheit halber habe ich oben "Fahrradsachverständige" geschrieben, obwohl es korrekt, so wie in meiner Signatur oder "von der IHK .... für Fahrräder" heißen müsste.