Umbau von Pedelecs: VSF warnt vor einer "uneindeutigen Rechtslage"

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Der Verbund Service Fahrrad g.e.V. (VSF) sieht die vom ZIV als eindeutig dargestellte Rechtslage beim Umbau von Pedelecs mit vielen Fragezeichen behaftet. Die Rechtslage ist nicht eindeutig, Literatur und Urteile zu dem Thema gibt es noch nicht. Daher ist ein "grünes Licht" für die Händler nicht angezeigt – so die Position des VSF.


Zur Bauartveränderung an neuen Maschinen heißt es laut § 82 des Leitfadens zur Maschinenrichtline wörtlich:
 
"... Wenn es sich andererseits um eine wesentliche Änderung handelt (beispielsweise eine Funktionsänderung und/oder Leistungsänderung der Maschine), die vom Hersteller weder vorgesehen noch genehmigt wurde, wird die ursprüngliche CE-Kennzeichnung des Herstellers ungültig und muss erneuert werden – siehe § 72: Anmerkungen zu Artikel 2 Buchstabe h. Derjenige, der die Änderung durchführt, gilt dann als Hersteller und muss die in Artikel 5 Absatz 1 aufgeführten Pflichten erfüllen."
 
Dies bedeutet im Klartext, dass es darauf ankommt, ob Bauartveränderungen (Tausch von Komponenten) als "wesentlich" bezeichnet werden können oder nicht. Der Tausch einer Klingel ist wohl kaum als "wesentlich" zu bewerten. Der Tausch der Gabel zu einer solchen mit mehr Federweg hingegen, oder der Tausch des Lenkers/Vorbaus zu einer deutlich anderen Sitzposition hin, fällt durchaus in diese Kategorie.


Bei beiden Umbauten wird die Sitzposition des Fahrers auf dem Fahrzeug deutlich verändert, was zu einem deutlich unsichereren Fahrverhalten führen kann – aber eben nicht muss und eben hier liegt die Krux der Beurteilung. Diese ist vom Händler im Zweifel nicht leistbar. Welche Umbauten möglich sind, sollte nach Meinung des VSF die Sache des Herstellers des Pedelecs sein, der mit seinem Wissensvorsprung als Erbauer Handlungsempfehlungen an die Fachhändler gibt und so einen Rahmen des Vertretbaren absteckt. Dies sollte durch Tauschteilelisten oder Ähnliches geschehen.


Abschließend betont der VSF nochmals, dass die Rechtslage eben unsicher ist, weil weder Gesetzeskommentare noch Rechtsprechung zu diesem Spezialthema existieren – die Branche sollte gemeinsam als Industrie und Handel eine für alle Beteiligten rechtssichere wie praktikable Lösung in der Frage finden. Dies ist das Ziel des VSF. Entsprechende Gespräche laufen.