Gericht bestätigt selektives Vertriebssystem der Uebler GmbH

Die Firma Uebler hat ihren Sitz im fränkischen Forchheim © kg
Die Firma Uebler hat ihren Sitz im fränkischen Forchheim © kg

 

Das seit April 2012 vom Fahrradträger Uebler eingeführte selektive Vertriebssystem wurde jetzt gerichtlich umfassend bestätigt.

 

Im Urteil (AZ 1 HK O 13/13 vom 05.08.2014) folgte das Landgericht Bamberg der Klage von Uebler. Die Gegenklage eines Onlinehändlers an Uebler wies das Gericht dagegen in vollem Umfang zurück.

 


In der Urteilsbegründung wird das Uebler-Vertriebsmodell bestätigt. Klar nachvollziehbare Schutzwürdigkeit der Produkte, eine korrekte Auswahl an Qualitätsanforderungen an den Händler und die Rechtskonformität mit Europa- und Kartellrecht werden dem selektiven Vertriebsmodell attestiert.



Eine Bestätigung auch für die klare Haltung von Uebler, denn das Unternehmen hat sich konsequent für diese Art der Qualitätssicherung im Vertrieb entschieden. Aus Verantwortung für die eigene Marke und für den Verbraucher. Qualität in Deutschland produzieren – Beraten /  Testen im Fachgeschäft vor Ort – und dazu regionale Werkstattservices: So können Kunden vernünftige Kaufentscheidungen treffen und bekommen den besten Service dazu. Ein traditionelles – aber heute außergewöhnlicher und erfolgreicher Weg.



Vor diesem Hintergrund lädt Uebler interessierte Händler weiterhin ein, sich über die Kriterien und Eckpunkte des "Uebler SVS" (Selektives Vertriebssystem) zu informieren und bei entsprechender Eignung Partner in diesem qualitätsorientierten, nachhaltigen Vertriebssystem zu werden.



Weitere Informationen erhalten Sie über:

  • Uebler GmbH, Sandäcker 7, 91301 Forchheim
  • Tel.: 09191-7362-0
  • E-Mail: info@uebler.com
  • Internet: www.uebler.com

 

 

Uebler Fahrradträger der F-Klasse © Uebler GmbH
Uebler Fahrradträger der F-Klasse © Uebler GmbH