Private Firmenwagennutzung

Auch bei einem alleinigen geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH kann nicht unterstellt werden, dass er einen Firmenwagen auch privat nutzt beziehungsweise gegen ein Nutzungsverbot verstößt.

Ein Nutzungsverbot kann nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. August 2013 (Az. VI R 71/12) letztlich auch dann vorliegen, wenn der Anstellungsvertrag die Privatnutzung zwar zulässt, die Gesellschafterversammlung jedoch beschlossen hat, dass das Fahrzeug nur für Dienstfahrten überlassen wird und Privatfahrten der vorherigen Abstimmung mit der GmbH bedürfen und diese die Kosten-übernahme durch den Geschäftsführer nach sich ziehen. Der BFH weist hierbei darauf hin, dass die Nutzung des Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte noch keine Privatnutzung darstellt.

 

Quelle: www.gmbhchef.de